Einreise- und Aufenthaltsverbot gegen Internationalistin war rechtswidrig

2021 erklärte die Ausländerbehörde Magdeburg eine Internationalistin aus Spanien wegen ihrer Solidarität mit der kurdischen Bewegung zur potenziellen Gefahr für die BRD und erteilte ihr ein Aufenthaltsverbot. Das war rechtswidrig, stellte das OVG klar.