Die Repression der türkischen Justiz gegen unliebsame Journalistinnen und Journalisten in der Tradition der freien kurdischen Presse hält unvermindert an. Auch in dieser Woche wurden wieder mehrere Verfahren angestrengt und kritische Medieneinrichtungen durch Seitensperren geknebelt. Die Anklagen wegen sogenannten Terrorvorwürfen reflektieren die kafkaeske Realität von politischen Prozessen in der von Recep Tayyip Erdoğan geführten Türkei.
Von der Repression ist unter anderem der Journalist Zeynel Abidin Bulut aus der nordkurdischen Metropole Amed (türk. Diyarbakir) betroffen. Gegen Bulut, Vorstandsmitglied des Journalistenvereins Tigris-Euphrat (Dicle Fırat Gazeteciler Derneği, kurz: DFG), ist ein Verfahren wegen „Terrorpropaganda“ eingeleitet worden. Die Generalstaatsanwaltschaft in Amed begründet das Verfahren mit einer „Einladung zu einer Schweigeminute“ bei einem Totengedenken für den ehemaligen Zeitungskorrespondenten und Guerillakämpfer Mazlum Erenci (Nom de Guerre: Yılmaz Piling). Die Gedenkveranstaltung hatte Ende Juni stattgefunden, Bulut wurde damals sogar vorübergehend festgenommen. Auch ein Totengebet für den Gefallenen war verboten worden. Außerdem beschlagnahmten anwesende Sicherheitskräfte ein Foto von Erenci, das seine Mutter Remziye am Grab aufgestellt hatte.
Mazlum Erenci: Synonym für minderjährige Opfer der Antiterrorgesetzgebung
Mazlum Erencis Name steht synonym für kurdische Kinder und Minderjährige, die Opfer der türkischen Antiterrorgesetzgebung wurden. Als 15-Jähriger wurde er im Juli 2008 verhaftet, weil er auf einer Demonstration gegen die staatlich verordnete Haarrasur Abdullah Öcalans Polizisten mit Steinen beworfen haben soll. Er landete in Untersuchungshaft und wurde wegen „Mitgliedschaft in einer Terrororganisation“, „Terrorpropaganda“ und „Verstoß gegen das Versammlungsgesetz“ zu knapp siebeneinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Aufgrund einer Gesetzesänderung konnte er das Gefängnis im April 2009 verlassen.
Nach seiner Entlassung wandte sich Mazlum Erenci an den Menschenrechtsverein IHD und schilderte die Folter, die er im Gefängnis erleiden musste. Er fing an, als Korrespondent bei der inzwischen per Notstandsdekret verbotenen kurdisch-sprachigen Zeitung Azadiya Welat („Freie Heimat“) zu arbeiten. Dort lernte er auch Zeynel Abidin Bulut kennen, der damals ebenfalls für Azadiya Welat arbeitete. Die staatliche Repression gegen Erenci nahm jedoch kein Ende. 2010 fasste er den Entschluss, zur Guerilla zu gehen. Am 29. Juni 2011 starb er mit 19 Jahren bei Auseinandersetzungen im Rahmen einer türkischen Militäroperation in Melkişî (Çemişgezek) in der nordkurdischen Provinz Dersim.
Die Beschuldigung gegen Zeynel Abidin Bulut lautet, „auf Kurdisch zu einer Schweigeminute für die Gefallenen der Revolution“ eingeladen zu haben. Verhandelt wird gegen Bulut an der 4. Strafkammer am Schwurgericht in Amed. Ein Prozesstermin steht allerdings noch nicht fest. Bei einer Verurteilung drohen dem Journalisten bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.
Verfahren gegen Abdurrahman Gök
Ebenfalls in Amed und gleichermaßen mit dem Vorwurf der „Propaganda für eine Terrororganisation“, aber auch wegen angeblicher PKK-Mitgliedschaft, muss sich auch der Journalist Abdurrahman Gök auseinandersetzen. Die Anklage gegen den langjährigen Korrespondenten der kurdischen Nachrichtenagenturen DIHA und MA geht auf ein Ermittlungsverfahren aus dem Jahr 2018 zurück. Die Generalstaatsanwaltschaft Diyarbakır hatte am 9. Oktober im Rahmen einer großangelegten Operation etwa 200 Objekte durchsuchen lassen und 151 Medienschaffende, Oppositionelle, Aktivist*innen und Politiker*innen zur Festnahme ausgeschrieben. 141 der gesuchten Personen waren daraufhin festgenommen worden, gegen 25 von ihnen erging später wegen „Mitgliedschaft in einer Terrororganisation“ Haftbefehl. Auch Gök war damals in Gewahrsam genommen worden, kam nach vier Tagen aber wieder auf freien Fuß. Abdurrahman Gök ist auch international bekannt, da die Öffentlichkeit nur dank seines Einsatzes erfuhr, dass es sich beim Tod des jungen Kunststudenten Kemal Kurkut, der im März 2017 am Rande der Newroz-Feierlichkeiten in Amed von einem Polizisten erschossen worden war, in Wahrheit um vorsätzlichen Mord handelte. Gök hatte acht Mal auf den Auslöser seiner Kamera gedrückt und dokumentiert, dass die offizielle Version, wonach Kurkut ein „Selbstmordattentäter“ gewesen sei, eine weitere menschenverachtende Unwahrheit des AKP-Apparats darstellte.
Terrorvorwurf wegen Bericht zur Ausplünderung der kurdischen Musikkultur
Die Anschuldigungen gegen Abdurrahman Gök basieren ausschließlich auf seinen Tätigkeiten als Journalist. So wird Gök unter dem Deckmantel der Terrorbekämpfung ein Artikel über die Ausplünderung der kurdischen Musikkultur vorgeworfen. Konkret ging es bei dem Plagiatsvorwurf gegen den türkisch-faschistischen Sänger Mustafa Yıldızdoğan, der für sein nationalistisches Lied „Ich sterbe für dich, meine Türkei“ die Melodie eines kurdischen Liedes kopierte. In die Anklageschrift gegen Gök sind auch aus diversen illegal abgehörten Telefonaten erstellte Protokolle miteingeflossen. Diese geben unter anderem die Antwort des Journalisten auf die Frage eines Kollegen wieder, wer der aktuelle Vorsitzende der nordsyrischen Bewegung TEV-DEM ist. Die Generalstaatsanwaltschaft meint damit beweisen zu können, das Gök „Mitglied im Pressekomitee der PKK/KCK“ ist. Wann der Prozess eröffnet wird, ist unklar. Sollte Gök verurteilt werden, droht ihm eine Haftstrafe zwischen sieben und zwanzig Jahren.
Terrorverfahren gegen Journalistin, die Mitglied bei Rosa ist
Die Journalistin Nurcan Yalçın aus Amed will die Generalstaatsanwaltschaft Diyarbakır sogar für mindestens fünfzehn Jahre ins Gefängnis schicken. Yalçın, die auch als Frauenaktivistin bekannt ist, wird im Rahmen eines Verfahrens gegen den Frauenverein Rosa der „Mitgliedschaft in einer Terrororganisation“ beschuldigt. Die Ermittlungen gegen sie beruhen formal auf den Aussagen namentlich nicht benannter Zeugen, die behaupten, Yalçın würde für JinNews arbeiten. Angeblich soll der Verein Rosa gegründet worden sein, um Mitglieder für die PKK zu werben, indem er öffentlichkeitswirksame Themen wie Femizide und Gewalt an Frauen benutzt. JinNews sei dafür verantwortlich, „Werbung für die Ziele der Organisation“ zu machen. Rosa befindet sich schon seit längerer Zeit im Visier der staatlichen Behörden. Der Verein ist Ende 2018 als Anlaufstelle für von Gewalt betroffene Frauen gegründet worden und stellt nach der staatlich verordneten Schließung aller städtischen Fraueneinrichtungen nach dem vermeintlichen Putschversuch vom Sommer 2016 die einzige Institution in Amed dar, an die Frauen sich bei Beratungs- und Unterstützungsbedarf wenden können.
JinNews erneut blockiert
Die Webseite der feministischen Frauennachrichtenagentur JinNews ist erneut gesperrt worden. Die Blockierung durch die Informationstechnologiebehörde (BTK) erfolgte am Donnerstag nach einem entsprechenden Beschluss des Amtsgerichts in Wan. Zuletzt war die Seite von JinNews vor einer guten Woche gesperrt worden. Die Hintergründe sind auch diesmal völlig unklar, allerdings stützt sich das BTK bei der Maßnahme wieder auf das umstrittene Gesetz Nr. 5651 für Internetüberwachung und Netzsperren. Das Gesetz trat 2007 mit dem Ziel in Kraft, die Persönlichkeitsrechte zu schützen – so die türkische Regierung. Es ermöglicht den Behörden eine weitgehende Zensur des Internets: Webseiten können mit und ohne gerichtliche Anordnung gesperrt werden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschied, dass das Gesetz 5651 den Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt. Inzwischen hat die Türkei das Gesetz sogar verschärft.
Neue Seite bereits eingerichtet
JinNews hat am 25. September 2017 mit der Berichterstattung begonnen. Die Vorgängerin JINHA, zu deren Gründerinnen unter anderem die Künstlerin Zehra Doğan gehört, war zuvor im Ausnahmezustand per Notstandsdekret verboten worden. Die in der Widerstandshochburg Amed ansässige Agentur berichtet aus feministischer Perspektive in den Sprachen Kurmancî, Kirmanckî (Zazakî), Türkisch, Arabisch und Englisch und ist bekannt für ihre kritische Auseinandersetzung mit der aktuellen Lage in der Türkei und Nordkurdistan. Dort ist JinNews nun über die Adresse http://jinnews11.xyz/ zu erreichen.
Haftbeschwerde von Journalisten aus Wan abgelehnt
Die Haftbeschwerde der vier kurdischen Journalistinnen und Journalisten, die Anfang Oktober aufgrund ihrer Berichterstattung zur Hubschrauber-Folter in Wan verhaftet worden waren, ist abgelehnt worden. Die Rechtsbeistände der Journalist*innen hatten die Haftbeschwerde mangels Vorliegens eines dringenden Tatverdachtes begründet, zudem sahen sie keine keine ausreichenden Beweise. Den Betroffenen, bei denen es sich um die MA-Korrespondenten Adnan Bilen und Cemil Uğur, die JinNews-Korrespondentin Şehriban Abi und die Journalistin Nazan Sala handelt, wird Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation und „staatsfeindliche Berichterstattung über gesellschaftliche Ereignisse“ vorgeworfen.
Die Vorwürfe gehen auf Artikel über die beiden Dorfbewohner zurück, die am 11. September nach ihrer Festnahme aus einem Militärhubschrauber gestoßen wurden. Bei der dreistündigen Durchsuchung des Büros der Nachrichtenagentur Mezopotamya Ajansi (MA) in Wan waren Kameras, Fotoapparate, Laptops und Festplatten beschlagnahmt worden.
Der Journalist Cemil Uğur hatte den Krankenhausbericht veröffentlicht, mit dem belegt wurde, dass Servet Turgut und Osman Şiban Verletzungen durch einen Sturz aus der Höhe erlitten hatten. Die beiden Bauern waren Augenzeugen zufolge von Soldaten aus einem Hubschrauber geworfen worden. Während Osman Şiban an einer schweren Amnesie leidet, ist Servet Turgut am 30. September seinen Verletzungen erlegen. Uğur hatte darüber hinaus viele Informationen über das Kriegsverbrechen recherchiert und veröffentlicht. Die türkischen Behörden haben daraufhin eine Nachrichtensperre zu dem Fall verhängt. Daraufhin hatte die „Plattform für den Schutz des Journalismus und die Sicherheit von Journalisten“ im Europarat den Fall der vier in Wan verhafteten Journalist*innen aufgenommen. Eine Reaktion der Türkei ist bisher nicht erfolgt.