Europarat thematisiert Verhaftung von Journalisten in Wan

Die „Plattform für den Schutz des Journalismus und die Sicherheit von Journalisten“ im Europarat hat den Fall der vier in Wan verhafteten Journalist*innen aufgenommen. Eine Reaktion der Türkei ist bisher nicht erfolgt.

Die „Plattform für den Schutz des Journalismus und die Sicherheit von Journalisten“ des Europarats hat den Fall der vier Journalist*innen aus Wan aufgenommen, die Anfang Oktober wegen ihrer Berichterstattung über die beiden aus einem Militärhubschrauber gestoßenen Dorfbewohner verhaftet worden sind. Bei den Betroffenen handelt es sich um die MA-Korrespondenten Adnan Bilen und Cemil Uğur, die JinNews-Korrespondentin Şehriban Abi und die Journalistin Nazan Sala. Ihnen wird Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation und „staatsfeindliche Berichterstattung über gesellschaftliche Ereignisse“ vorgeworfen.

Die Vorwürfe gehen auf Artikel über die beiden Dorfbewohner zurück, die am 11. September nach ihrer Festnahme aus einem Militärhubschrauber gestoßen wurden. Bei der dreistündigen Durchsuchung des Büros der Nachrichtenagentur Mezopotamya Ajansi (MA) in Wan waren Kameras, Fotoapparate, Laptops und Festplatten beschlagnahmt worden.

Der Journalist Cemil Uğur hatte den Krankenhausbericht veröffentlicht, mit dem belegt wurde, dass Servet Turgut und Osman Şiban Verletzungen durch einen Sturz aus der Höhe erlitten hatten. Die beiden Bauern waren Augenzeugen zufolge von Soldaten aus einem Hubschrauber geworfen worden. Während Osman Şiban an einer schweren Amnesie leidet, ist Servet Turgut am 30. September seinen Verletzungen erlegen. Uğur hatte darüber hinaus viele Informationen über das Kriegsverbrechen recherchiert und veröffentlicht. Die türkischen Behörden haben daraufhin eine Nachrichtensperre zu dem Fall verhängt.

Die „Plattform für den Schutz des Journalismus und die Sicherheit von Journalisten“ ist ein öffentlicher Raum zur Erleichterung der Zusammenstellung, Verarbeitung und Verbreitung von Informationen über ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Medienfreiheit und Sicherheit von Journalisten in den Mitgliedstaaten des Europarates, wie sie durch Art. 10 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten garantiert wird.

Sie zielt darauf ab, den Schutz von Journalisten zu verbessern, Bedrohungen und Gewalt gegen Medienschaffende besser zu begegnen und Frühwarnmechanismen und Reaktionsfähigkeit innerhalb des Europarates zu fördern.

Die Plattform ermöglicht es dem Europarat, rechtzeitig und systematischer alarmiert zu werden und, wenn nötig, rechtzeitig und koordiniert zu handeln. Sie hilft der Organisation, Trends zu erkennen und angemessene politische Antworten im Bereich der Medienfreiheit vorzuschlagen.

Wie funktioniert die Plattform?

Am 4. Dezember 2014 unterzeichneten der Europarat und die Partnerorganisationen der Plattform (Reporter ohne Grenzen, die Internationale Journalistenföderation, die Europäische Journalistenföderation, der Verband europäischer Journalisten und Artikel 19) eine Absichtserklärung (Memorandum of Understanding). Heute sind 14 internationale NGOs und Journalistenverbände Partner der Plattform. In Übereinstimmung mit dem Memorandum erlaubt die Plattform den beitragenden Partnern, Warnmeldungen zu veröffentlichen, vorbehaltlich ihrer eigenen Verifizierungsprozesse und Standards. Jeder beitragende Partner ist für die Informationen verantwortlich, die er veröffentlicht.
Wenn es die Umstände erlauben, können der Europarat und ein Mitgliedstaat, auf den in den auf der Plattform veröffentlichten Informationen direkt Bezug genommen wird, Berichte über die von ihren jeweiligen Organen und Institutionen als Reaktion auf diese Informationen ergriffenen Maßnahmen veröffentlichen.

Die Türkei hat auf den Fall der vier in Wan verhafteten Journalist*innen noch nicht reagiert.