Die Journalistin Sabiha Temizkan ist in Istanbul zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden. Der 38-jährigen Kurdin wird im Zusammenhang mit einem Beitrag im Kurznachrichtendienst Twitter Verbreitung von „Terrorpropaganda“ vorgeworfen. Grundlage des Urteils ist ein Eintrag aus dem Jahr 2014 zum Angriff der Dschihadistenmiliz „Islamischer Staat“ (IS) auf das Flüchtlingslager Mexmûr in Südkurdistan. Temizkan twitterte damals lediglich: „Das Mexmûr-Camp ist in den Händen des IS.“
An der Urteilsverkündung vor der 35. Strafkammer des Istanbuler Schwurgerichts in Çağlayan nahm die Journalistin mit ihrem Verteidiger Veysel Ok teil. Temizkan unterstrich erneut, dass sie lediglich eine Nachricht geteilt habe. Sie forderte Freispruch. Ihr Verteidiger wies darauf hin, dass seine Mandantin Journalistin ist: „Die Medien berichten über alle Ereignisse. Es ist nicht die Aufgabe von Journalisten, die offizielle Regierungsmeinung wiederzugeben.“
Dieser Auffassung folgte das Gericht nicht. Das Urteil gegen Temizkan ist nicht aufschiebbar, auch eine Strafminderung kam für das Gericht nicht in Betracht.