Terrorverfahren gegen Journalistin Sabiha Temizkan

Die Generalstaatsanwaltschaft von Istanbul hat Anklage gegen Sabiha Temizkan erhoben. Der kurdischen Journalistin wird im Zusammenhang mit einem Twitter-Beitrag aus dem Jahr 2014 über den IS-Angriff auf Camp Mexmûr „Terrorpropaganda“ vorgeworfen.

Gegen die kurdische Journalistin Sabiha Temizkan ist in Istanbul ein Verfahren wegen „Propaganda für eine Terrororganisation“ eingeleitet worden. Grundlage ist ein Beitrag im Kurznachrichtendienst Twitter aus dem Jahr 2014 über den Angriff der Dschihadistenmiliz „Islamischer Staat“ (IS) auf das Flüchtlingslager Mexmûr in Südkurdistan. Temizkan twitterte damals: „Das Mexmûr-Camp ist in den Händen des IS“. Der Prozess gegen die Journalistin beginnt im Juni. Bei einer Verurteilung droht ihr eine mehrjährige Haftstrafe.

Bereits im Februar hatte die Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft gegen Temizkan ermittelt. Auch hier wurden Beiträge in den sozialen Netzwerken herangezogen, die allerdings als „Volksverhetzung“ ausgelegt wurden. Bei der Vernehmung wurde die Journalistin außerdem zu einem Interview befragt, das sie für die pro-kurdische Zeitung Yeni Yaşam mit der HDP-Abgeordneten Leyla Güven führte, die zu dem Zeitpunkt im Hungerstreik war und Mutter der Journalistin ist. Gegenüber der Organisation Media and Law Studies Association (MLSA) erklärte Temizkan, die Anklageschrift gegen sie entbehre nicht nur jeglicher Rechtsgrundlage, sondern diene dazu, ihren Beruf zu kriminalisieren und ihre Kolleg*innen einzuschüchtern.

Das Verfahren wird am 25. Juni vor dem 35. Schwurgerichtshof von Istanbul eröffnet.