Die Journalistenvereinigung Dicle-Firat (DFG) hat in Amed (tr. Diyarbakir) einen Bericht über die Verletzung der Pressefreiheit in der Türkei veröffentlicht. In dem Bericht für den ersten Monat des Jahres 2024 heißt es: „Während Journalistinnen und Journalisten bei der Ausübung ihres Berichts Angriffen, Drohungen und Repression ausgesetzt sind, wurden im Januar auch die Festnahmen und Verhaftungen fortgesetzt. Dass innerhalb eines Monats zwei Medienschaffende festgenommen und zwei Medienschaffende verhaftet wurden, zeigt den Zustand der Pressefreiheit.“
Eine der betroffenen Journalist:innen ist Dicle Müftüoğlu, Redakteurin der Nachrichtenagentur Mezopotamya (MA) und Ko-Vorsitzende der DFG. Sie befindet sich seit Mai vergangenen Jahres wegen des Verdachts der Gründung und Leitung einer Terrororganisation in Untersuchungshaft. Bei der zweiten Hauptverhandlung am 18. Januar in Amed wurde der Antrag ihrer Verteidigung auf Aufhebung des Haftbefehls erneut abgelehnt. Die DFG weist in ihrem Bericht darauf hin, dass ihre Ko-Vorsitzende aufgrund ihrer journalistischen Tätigkeit inhaftiert ist und die Anschuldigungen gegen sie haltlos sind.
Dem Bericht zufolge wurden im Januar sieben Journalist:innen aus der Haft entlassen, damit belaufe sich die Anzahl der inhaftierten Medienschaffenden in der Türkei auf 53. „Die Ermittlungen, Anklagen und Verurteilungen von Journalistinnen und Journalisten haben jedoch nicht nachgelassen. Auch im ersten Monat des Jahres standen Festnahmen, Verhaftungen, Rechtsverletzungen, Repression und Verbote gegen unsere Kolleginnen und Kollegen auf der Tagesordnung“, so die DFG.
Der Bericht enthält auch Angaben über Todesdrohungen gegen Journalist:innen und die staatliche Zensur unliebsamer Nachrichten. Die DFG betont, dass das Recht auf Informationsfreiheit durch repressive Maßnahmen behindert wird und die Angriffe auf die Pressefreiheit systematisch erfolgen: „Aus diesem Grund fordern wir die sofortige Beendigung der Repression und die Freilassung unserer Ko-Vorsitzenden Dicle Müftüoğlu und aller inhaftierten Kolleginnen und Kollegen.“