YBŞ-Erklärung zu türkischem Drohnenangriff auf Şengal

Nach Angaben der Widerstandseinheiten von Şengal (YBŞ) ist bei dem türkischen Drohnenangriff in einem Dorf bei Xanesor eine Person getötet und eine weitere verletzt worden. Die YBŞ werten den Angriff als Fortsetzung des Genozids am ezidischen Volk.

Die Widerstandseinheiten von Şengal (Yekîneyên Berxwedana Şengalê, YBŞ) haben eine Erklärung zu dem türkischen Drohnenangriff am Dienstagmorgen auf ein Wohnhaus in einem Dorf bei Xanesor abgegeben. Demnach handelte es sich um ein Gästehaus, Said Êşur (Said Ashor) aus dem Dorf wurde getötet, ein weiterer Gast verletzt. „Der heutige Angriff verdeutlicht das Ziel des türkischen Besatzerstaates. Es handelt sich nicht um den ersten Angriff auf die ezidische Gemeinschaft. Dieser Angriff ist die Fortsetzung des Völkermords an den Ezidinnen und Eziden“, so die YBŞ-Kommandantur. Der Getötete arbeitete seit 2016 für die britische NGO Mines Advisory Group (MAG), die sich international für Minenräumung in Krisen- und Konfliktgebieten einsetzt.

Hintergrund: Tödliche Angriffe auf Überlebende des Völkermords

Şengal ist das letzte zusammenhängende Siedlungsgebiet der ezidischen Gemeinschaft. Die Türkei greift die Region seit Jahren kontinuierlich an. Der letzte Drohnenangriff fand am 16. Mai statt und richtete sich ebenfalls gegen ein Wohnhaus in Xanesor. Ende Februar wurden mit Pîr Çeko und Agir Cefrî zwei Kommandanten der Widerstandseinheiten YBŞ bei einem Drohnenschlag getötet. Zwei Tage später kam Şêrzad Şemo Qasim aus der Leitung der Sicherheitsbehörde Asayîşa Êzdîxanê ums Leben – ebenfalls durch einen Luftangriff. Beide Organisationen, sowohl die YBŞ als auch Asayîşa Êzdîxanê, wurden unter dem Eindruck des 2014 von der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) an der ezidischen Gemeinschaft Şengals verübten Genozids gegründet. Bei vielen Angehörigen handelt es sich um Überlebende dieses Völkermords.

Die türkische Luftwaffe bombardiert auch die Kurdistan-Region Irak und die Autonomieregion Nord- und Ostsyrien ohne Unterlass. Immer wieder werden gezielt Menschen getötet, die sich am Kampf gegen den IS beteiligt haben. Die türkische Führung behauptet, ausschließlich gegen „PKK-Stellungen“ vorzugehen und beruft sich dabei auf das Selbstverteidigungsrecht nach Artikel 51 der UN-Charta. Zahlreiche Organisationen und Gremien, darunter auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags, weisen dagegen auf Verstöße der Türkei gegen das Gewaltverbot hin, da es gar keine Selbstverteidigungssituation gebe.

Der deutsche Bundestag hat im Januar die IS-Massaker an der ezidischen Gemeinschaft in Südkurdistan als Völkermord anerkannt. Dass die Türkei diesen Völkermord fortsetzt, wird nicht thematisiert.