Prozess gegen zwei Kurden wegen PKK-Mitgliedschaft am OLG Naumburg

Am OLG Naumburg in Sachsen-Anhalt hat das erste Mal eine Hauptverhandlung gegen zwei Kurden wegen PKK-Mitgliedschaft begonnen. Angeklagt sind ein 38 Jahre alter Vater von zwei Kindern sowie ein 30-Jähriger.

Erstmals Verfahren gegen angebliche PKK-Mitglieder

Am Oberlandesgericht (OLG) Naumburg in Sachsen-Anhalt hat am Dienstag das erste Mal eine Hauptverhandlung gegen zwei Kurden wegen Mitgliedschaft in der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) begonnen. Das teilte der Kölner Rechtshilfefonds AZADÎ e.V. mit. Es ist zudem das erste Verfahren mit diesem Vorwurf, das in die Zeit nach der Ankündigung der Beendigung des bewaffneten Kampfs und der Selbstauflösung der Organisation fällt. „Das Gericht hat die große Chance, sich frei zu machen von der schablonenhaften Einstufung der PKK als einer sogenannten ‚terroristischen Vereinigung im Ausland‘ und kann dem kurdischen Willen zum Frieden und dem begonnenen Friedensprozess Rechnung tragen“, erklärte AZADÎ.

Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hat Mitte April 2025 Anklage gegen die beiden Kurden aus Magdeburg und Umgebung erhoben. Sie wirft ihnen vor, von 2021 bis November 2024 beziehungsweise von 2023 bis November 2024 im „Raum Magdeburg“ für die PKK aktiv gewesen zu sein. Konkret sollen sie Ansprechpartner für die kurdische Community in Magdeburg gewesen sein, höherrangigen Kadern Übernachtungsmöglichkeiten geboten haben, sich an Spendensammlungen beteiligt haben und legale Versammlungen und Demonstrationen organisiert und selbst angemeldet haben. „Wie auch in anderen Verfahren mit vergleichbaren Vorwürfen sind beide weder vorbestraft noch wird ihnen eine sonstige strafbare Handlung vorgeworfen, außer der Behauptung Mitglieder in der PKK zu sein“, teilte AZADÎ weiter mit.

Im November 2024 verhaftet

Die 38 beziehungsweise 30 Jahre alten Kurden waren im November vergangenen Jahres verhaftet worden. Erst nach vier Wochen wurde der Ältere der beiden unter extrem strengen Auflagen haftverschont, obwohl er alleinerziehender Vater von zwei schulpflichtigen Kindern ist. Der jüngere Angeklagte befindet sich allerdings weiterhin in Untersuchungshaft. Weitere Verhandlungstermine sind angesetzt am: 21., 26., 28. Mai, 5., 10., 11., 20. Juni, 1. und 3. Juli 2025, jeweils um 9.30 Uhr im Justizzentrum Halle, Thüringer Str. 16, 06112 Halle (Saale).

Warnung von AZADÎ an Prozessbeobachter:innen

Laut AZADÎ sei davon auszugehen, dass Prozessbesucher:innen durchsucht und ihre Personalien festgestellt werden. Interessierten mit unsicherem Aufenthaltsstatus rät wir der Rechtshilfefonds von Besuchen der Gerichtsverhandlung ab, „da wir zur Zeit davon ausgehen müssen, dass der Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt und die zuständigen Ausländerbehörden auf die Besuche des Prozesses reagieren werden“.