Kurdische Journalisten in der Türkei verurteilt

In Istanbul ging heute der Prozess gegen 14 Mitarbeiter der unter Zwangsverwaltung gestellten prokurdischen Zeitung Özgürlükçü Demokrasi zu Ende. Das Gericht verurteilte die Journalisten zu rund 14 Jahren Freiheitsstrafe.

Vor einem türkischen Gericht in Istanbul ging heute der Prozess gegen mehr als ein Dutzend Mitarbeiter*innen der unter Zwangsverwaltung gestellten prokurdischen Zeitung Özgürlükçü Demokrasi (Freiheitliche Demokratie) zu Ende. Das Gericht verurteilte die Angeklagten zu insgesamt knapp 14 Jahren Freiheitsstrafe, ordnete gleichzeitig die Entlassung von drei inhaftierten Betroffenen an.

Zum Hintergrund: Auf Betreiben der Abteilung für Terror und Organisierte Kriminalität der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft wurden im März 2018 die Zeitung Özgürlükçü Demokrasi und die Druckerei Gün unter staatliche Zwangsverwaltung gestellt. Wegen der Berichterstattung der Zeitung zur türkischen Militärinvasion in der nordsyrischen Kantonshauptstadt Efrîn wurden daraufhin 14 Journalist*innen im Rahmen von Terrorvorwürfen angeklagt. Auch gegen die Mitarbeiter*innen der Druckerei Gün, darunter der Besitzer Kasım Zengin, wurde wegen Terrorvorwürfen Klage erhoben. Konkret wurden die zunächst sechs inhaftierten Journalist*innen, darunter der Zeitungseigner İhsan Yaşar sowie Chefredakteur İshak Yasul, und die übrigen haftverschonten Mitarbeiter*innen wegen „Mitgliedschaft in einer bewaffneten terroristischen Vereinigung“, „Propaganda für eine Terrororganisation“ und „Drucken und Verbreitung von Publikationen einer Terrororganisation“ angeklagt. Drei Betroffene waren bereits im Lauf des Verfahrens aus der Untersuchungshaft entlassen worden.

Journalistische Routineaufgaben als Straftat

Neben den Publikationen gegen die Besetzung von Efrîn legte die Staatsanwaltschaft den Mitarbeiter*innen der Zeitung zur Last, ein Archiv bestehend aus kurdischen Zeitungen wie der verbotenen Özgür Gündem angelegt zu haben. In der Anklageschrift wurde die Tätigkeit der Redaktion, der Editor*innen, der Zeitungseigner und der Lieferanten als Straftat gewertet. Der Journalistin Hicran Urun wurde unter anderem vorgeworfen, an der Dokumentation „Sûr: Ax û Welat“ teilgenommen zu haben. Dem Redakteur der Mittelostseite Mehmet Ali Çelebi wurde angelastet, die Telefonnummern von Salih Muslim und Zuhad Kobanê besessen zu haben: „Der Verdächtige stand mit erklärten Führern der Terrororganisation in Kontakt“, heißt es in der Anklageschrift.

14 Jahre Haft für Journalismus

In seinem Urteil sprach das Gericht heute die Zeitungsmitarbeiter*innen Pınar Tarlak, Ramazan Sola und Mizgin Pendik von den erhobenen Vorwürfen gegen sie frei. Die Angeklagten Hicran Urun, Reyhan Hacıoğlu und İshak Yasul wurden wegen „Terrorunterstützung“ zu jeweils drei Jahren und eineinhalb Monaten Haftstrafe verurteilt, Yasul soll zudem wegen dem Vorwurf der „Terrorpropaganda“ für weitere eineinhalb Jahre ins Gefängnis. Der Journalist Mehmet Ali Çelebi wurde zu knapp vier Jahren Haft verurteilt, Zeitungseigner İhsan Yaşar wegen Waffenbesitzes zu zehn Monaten. Gleichzeitig ordnete das Gericht die Freilassung der inhaftierten Journalist*innen Hacıoğlu, Çelebi und Yaşar an.