Gegen 14 Mitarbeiter*innen der von der AKP beschlagnahmten und unter Zwangsverwaltung gestellten Tageszeitung Özgürlükçü Demokrasi wurde die von der Abteilung für Terror und Organisierte Kriminalität der Generalstaatsanwalt Istanbul durch den Staatsanwalt Uygur Kaan Arısoy vorbereitete Klageschrift vom 23. Schwurgerichtshof angenommen. Die sechs inhaftierten, darunter der Zeitungseigner İhsan Yaşar sowie Chefredakteur İshak Yasul, und die übrigen acht haftverschonten Mitarbeiter*innen der Zeitung werden wegen „Mitgliedschaft in einer bewaffneten terroristischen Vereinigung“, „Propaganda für eine Terrororganisation“ und „Drucken und Verbreitung von Publikationen einer Terrororganisation“ angeklagt.
Journalistische Routineaufgaben als Straftat
Neben den Publikationen gegen die Besetzung von Efrîn wird den Mitarbeiter*innen der Zeitung zur Last gelegt, ein Archiv bestehend aus kurdischen Zeitungen wie der verbotenen Özgür Gündem angelegt zu haben. In der Anklageschrift wurde die Tätigkeit der Redaktion, der Editor*innen, der Zeitungseigner und der Lieferanten als Straftat gewertet.
Telefonnummer von Salih Muslim ebenfalls Straftat
Von den Editoren der Zeitung ist die Redakteurin Hicran Urun inhaftiert. In der Anklageschrift heißt es gegen sie, dass aus Telefongesprächen hervorginge, dass die Zeitung von ihr geleitet wurde. Darüber hinaus wird ihr vorgeworfen, an der Dokumentation „Sûr: Ax û Welat“ teilgenommen zu haben. Dem Redakteur der Mittelostseite Mehmet Ali Çelebi wird vorgeworfen, die Telefonnummern von Salih Muslim und Zuhad Kobanê besessen zu haben: „Der Verdächtige stand mit erklärten Führern der Terrororganisation in Kontakt“, heißt es hier.
Die Namen der in der Anklageschrift beschuldigten Journalist*innen lauten: Davut Uçar, Ersin Çaksu, Fırat Benli, Günay Aksoy, Hicran Urun, İhsan Yaşar, İshak Yasul, Mehmet Ali Çelebi, Mizgin Fendik, Önder Elaldı, Pınar Tarlak, Ramazan Sola, Reyhan Hacıoğlu, und Yılmaz Yıldız.