Özgür Gündem: Berufungsgericht bestätigt Urteile im Hauptverfahren

2021 erhielten die Menschenrechtlerin Eren Keskin und drei Journalisten im Hauptverfahren gegen „Özgür Gündem“ zusammen mehr als 20 Jahre Haftstrafe. Mit dem Versuch, das Urteil zu kippen, sind sie nun erst einmal gescheitert.

Die Menschenrechtlerin Eren Keskin und die Journalisten Kemal Sancılı, Inan Kızılkaya und Zana Bilir Kaya sind mit dem Berufungsverfahren gegen ihre Verurteilung im Hauptverfahren gegen die prokurdische Zeitung Özgür Gündem gescheitert. Ein regionales Berufungsgericht in Istanbul hat das Urteil diese Woche in erster Instanz bestätigt. Keskin und die drei Zeitungsleute waren im vergangenen Jahr unter Terrorvorwürfen zu einer Gesamtstrafe von mehr als zwanzig Jahren Haft verurteilt worden.

Das Gericht hatte es als erwiesen angesehen, dass Eren Keskin sowie die Zeitungsverantwortlichen Kemal Sancılı und Inan Kizilkaya sich durch ihre Tätigkeit für Özgür Gündem als „Sprachrohr der PKK“ fungierten und sich damit der „Mitgliedschaft in einer Terrororganisation“ schuldig gemacht hätten. Deshalb erhielten sie Freiheitsstrafen in Höhe von jeweils sechs Jahren und drei Monaten. Der Journalist Zana Bilir Kaya war wegen „Terrorpropaganda“ zu zwei Jahren und einem Monat Haft verurteilt worden. Laut Berufungsgericht habe die Prüfung des Urteils keine Beanstandungen ergeben. Die Betroffenen wollen sich in der Revisionsinstanz an den Kassationshof in Ankara, eines der obersten Gerichte der Türkei, wenden.

Hintergrund des Verfahrens ist die Teilnahme der Verurteilten an der Solidaritätskampagne „Bereitschaftsjournalismus“. In ihrem Einsatz für die Pressefreiheit in der Türkei übernahmen sie 2016 zeitweise symbolisch den Posten der Chefredakteurin bzw. des Chefredakteurs der Özgür Gündem, die noch im selben Jahr per staatlichem Notstandsdekret verboten wurde. Die Zeitung war eine der wenigen in der Türkei, die ausführlich über die Folgen des Krieges der AKP-Regierung in den kurdischen Siedlungsgebieten berichtete.

Allein gegen die renommierte Menschenrechtsanwältin und IHD-Vorsitzende Eren Keskin wurden aufgrund ihrer Unterstützung für Özgür Gündem als symbolische Chefredakteurin 124 Ermittlungsverfahren eingeleitet. In einigen dieser Verfahren wurde sie bereits zu hohen Geldstrafen und langen Haftstrafen verurteilt. Die Gesamtstrafe der bisher erstinstanzlich abgeschlossenen Verfahren beläuft sich auf 26 Jahre, neun Monate und zwanzig Tage. Weitere Teilnehmende der Kampagne „Bereitschaftsjournalismus“ sind in anderen Verfahren verurteilt worden.

Bereitschaftsjournalismus bei Özgür Gündem

Die Solidaritätskampagne „Bereitschaftsjournalismus“ war am 3. Mai 2016 ins Leben gerufen worden und dauerte bis zum 7. August desselben Jahres an. Insgesamt 56 Journalist:innen, Intellektuelle und Kunstschaffende beteiligten sich daran. Gegen 49 von ihnen wurden Ermittlungen eingeleitet, elf Verfahren sind eingestellt worden. In allen 38 restlichen Fällen liegen erstinstanzliche Urteile auf Grundlage des sogenannten Terrorbekämpfungsgesetzes Nr. 3713 vor.

Türkei: Größtes Gefängnis für Medienschaffende

Die Türkei gehört weltweit zu den repressivsten Staaten gegenüber Medienschaffenden. Der in Amed (tr. Diyarbakır) ansässige Journalistenverein Tigris-Euphrat (Dicle Fırat Gazeteciler Derneği, kurz: DFG) weist in seinem jüngsten Bericht zum Zustand der Pressefreiheit in der Türkei darauf hin, dass sich derzeit 63 Journalist:innen in türkischen Gefängnissen befinden.