Gericht: Schließung von „Özgür Gündem” war verfassungswidrig

Die vorübergehende Schließung der pro-kurdischen Zeitung „Özgür Gündem“ im August 2016 hat gegen die Presse- und Meinungsfreiheit verstoßen und war damit verfassungswidrig. Das hat der türkische Staatsgerichtshof entschieden.

Die vorübergehende Schließung der pro-kurdischen Zeitung „Özgür Gündem“ war verfassungswidrig. Das hat der türkische Staatsgerichtshof in Ankara entschieden. Die angeordnete Einstellung der Publikation verstieß gegen die Meinungs- und Pressefreiheit (Artikel 26 und 28), die als Grundrechte in der Verfassung verankert sind. Das Amtsgericht Istanbul sei nicht berechtigt gewesen, einen Sonderweg zu gehen.

Am 16. August 2016 hatte die 8. Strafabteilung des Amtsgerichts Istanbul die vorübergehende Schließung der Özgür Gündem angeordnet. Der Zeitung wurde vorgeworfen, Propaganda für die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) zu machen und als „Sprachrohr der Organisation“ zu fungieren. Aus Regierungskreisen hieß es, die Gerichtsentscheidung sei unabhängig vom Ausnahmezustand gefallen und könne angefochten werden. Wenige Wochen zuvor hatte der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan „als Reaktion auf den gescheiterten Umsturzversuch“ den Notstand verhängt.

Einen Tag nach der vorübergehenden Zeitungsschließung waren 24 Menschen festgenommen worden, darunter Journalist:innen und Mitarbeiter:innen des Blattes. Gegen einige von ihnen erging Haftbefehl, betroffen war auch die Buchautorin Asli Erdogan. Die Anklage warf ihr sowie bekannten Intellektuellen wie etwa Eren Keskin und Ragip Zarakolu „Mitgliedschaft in einer Terrororganisation“ sowie „versuchte Zerstörung der nationalen Einheit“ vor. Im Oktober desselben Jahres wurde Özgür Gündem schließlich per Regierungsdekret verboten. Die Urteilsbegründung des Verfassungsgerichtshofs im Fall der vorübergehenden Schließung soll in den nächsten Tagen bekanntgegeben werden.