Die sterblichen Überreste des Guerillakämpfers Bahoz Çiya sind von einem „Friedhof für Namenlose“ exhumiert und an seine Angehörigen übergeben worden. Er wurde nun ein zweites Mal bestattet – diesmal in seiner Geburtsstadt Qelqelî (tr. Özalp) bei Wan und in Würde. Die Beerdigung fand jedoch nur im engsten Familienkreis statt. Trauergästen außerhalb der Familie wurde der Zugang zur Beisetzung jedoch von den türkischen Behörden verwehrt. Um die Anordnung der Staatsanwaltschaft durchzusetzen, wurde der Friedhof von Polizei und Militär belagert.
Bahoz Çiya, der gebürtig Erdal Marangoz hieß, kam im Mai im Zuge eines Gefechts mit türkischen Operationseinheiten auf dem Bagok-Massiv in dem zur Provinz Mêrdîn (Mardin) gehörenden Landkreis Nisêbîn (Nusaybin) ums Leben. Die örtlichen Behörden ließen ihn noch im selben Monat auf dem Kamor-Friedhof in Mêrdîn-Ertuqî verscharren – in einem Abschnitt für „namenlose Tote“. Der Schritt war trotz einer Identifizierung des Leichnams durch die Eltern von Bahoz Çiya erfolgt. Zudem war ein DNA-Ermittlungsverfahren noch nicht abgeschlossen.
Dutzende Kämpfer:innen anonym beigesetzt
Auf dem Kamor-Friedhof liegen derzeit etwa sechzig Angehörige der kurdischen Guerillaorganisationen HPG (Volksverteidigungskräfte) und YJA Star (Verbände freier Frauen) anonym begraben. Bei diesem entwürdigenden Vorgehen handelt es sich um eine gezielte Methode staatlicher Behörden, den Willen der Familien von Mitgliedern der Guerilla zu brechen und das Andenken an die Toten zu beschmutzen. Zur Trauer über den Verlust ihrer Kinder müssen die Familien immer wieder einen zermürbenden Kampf gegen die Behörden führen, um die Freigabe und Exhumierung der Leichen zu erwirken.
Destan Botan ebenfalls trotz Identifizierung „anonym“ beerdigt
Die Guerillakämpferin Destan Botan (Kader Acar), die im Juli im Zentrum von Nisêbîn gefallen ist, wurde diese Woche ebenfalls auf Kamor beerdigt. Sie liegt gleichermaßen im Abschnitt für namenlose Tote, obwohl sie von ihren Eltern eindeutig identifiziert worden ist. Auch in ihrem Fall lagen die Ergebnisse eines DNA-Identitätsfeststellungsverfahrens zum Zeitpunkt ihrer Beerdigung noch nicht vor.