IHR: Zahl der Hinrichtungen in Iran verdoppelt

In Iran hat sich die Zahl der Hinrichtungen nach Angaben einer NGO im Vergleich zum Vorjahreszeitraum verdoppelt. Seit Jahresbeginn wurden offenbar bereits mindestens 230 Menschen exekutiert.

2025 mindestens 230 Menschen exekutiert

Nach Angaben der Nichtregierungsorganisation „Iran Human Rights“ (IHR) hat sich die Zahl der Hinrichtungen in Iran verdoppelt. In den ersten drei Monaten des Jahres seien mindestens 230 Menschen hingerichtet worden, erklärte die in Norwegen ansässige Organisation am Freitag. Die Hinrichtungen seien zumeist wegen mutmaßlicher Morde und Drogendelikten vollstreckt worden. Im Vorjahreszeitraum seien 110 Menschen hingerichtet worden.

Die Anwendung der Todesstrafe in Iran nehme in einer Zeit internationaler Spannungen unter anderem mit den USA wieder zu, erklärte IHR-Vorsitzender Mahmood Amiry-Moghaddam. Er warnte, die Führung Irans könnte einen möglichen Konflikt mit den USA als Begründung nutzen, um unter anderem politische Gefangene hinzurichten. „Das Risiko eines deutlichen Anstiegs von Hinrichtungen in den kommenden Wochen ist ernst“, so der Menschenrechtler.

Menschenrechtsorganisationen werfen Iran vor, die Todesstrafe zu nutzen, um insbesondere nach den „Jin Jiyan Azadî“-Protesten des Jahres 2022, die im Zuge des staatlichen Feminizids an der Kurdin Jina Mahsa Amini ausbrachen, in der Öffentlichkeit Angst zu säen. Nach Angaben von IHR hatte das Mullah-Regime im vergangenen Jahr mindestens 975 Menschen hingerichtet. Das ist die höchste Zahl seit Beginn der Dokumentation der Organisation im Jahr 2008.

UN-Menschenrechtsrat verlängert Iran-Mandat

Unterdessen hat der UN-Menschenrechtsrat am Donnerstag in Genf mit 24 Ja, acht Nein-Stimmen und 15 Enthaltungen für eine Verlängerung des Mandats des UN-Sonderberichterstatters für Iran sowie für die unbefristete Fortführung der Arbeit der internationalen Wahrheitskommission zu den Menschenrechtsverletzungen in Iran gestimmt. Diese Kommission war 2022 im Zuge der „Jin Jiyan Azadî“-Proteste gegründet worden, zunächst mit einem Mandat für zwei Jahre. Der nun angenommene Beschluss sieht keine zeitliche Begrenzung mehr vor, was laut Menschenrechtsaktivist:innen auch eine Ausweitung auf frühere Fälle – etwa die Proteste von 2019 in Iran – ermöglicht.