Der Mezopotamien-Verlag veröffentlichte in verschiedenen Sprachen Literatur zur kurdischen Geschichte, zur kurdischen Sprache und auch zahlreiche Schriften zur Idee und Praxis des demokratischen Konföderalismus. Darüber hinaus fanden sich Romane, Kinder- und Jugendbücher, Gedichtesammlungen, Wörterbücher und Lehrbücher in seinem Verlagsprogramm.
Mit Verfügung vom 1. Februar hat das Bundesinnenministerium die Unternehmen Mezopotamien Verlag und Vertrieb GmbH sowie die MIR Multimedia GmbH als angebliche Teilorganisationen der PKK verboten. Am 12. Februar wurden daraufhin die Geschäftsräume der beiden Neusser Kunst- und Kulturvertriebe durchsucht und sämtliches Inventar auf Weisung des Bundesinnenministers Horst Seehofer beschlagnahmt, obwohl keine der Bücher oder CDs auch nur ansatzweise straf- oder zivilrechtlich beanstandet oder gar verboten worden sind. Mit der Verfügung wurden auch das gemietete Gebäude und das Grundstück beschlagnahmt und in das Eigentum des Innenministeriums überführt.
In Reaktion auf die politische Zensur und für die Wiederveröffentlichung von Werken des Mezopotamien-Verlags haben der Unrast-Verlag in Deutschland, der Verlag Mandelbaum in Österreich und Edition 8 in der Schweiz die „Edition Mezopotamya“ herausgegeben, um Solidarität mit dem kriminalisierten Verlag zu zeigen. Dieser Schritt wird vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels ausdrücklich begrüßt. Im Gespräch mit dem Deutschlandfunk sagte Jürgen Horbach, Sprecher der Interessengruppe (IG) Meinungsfreiheit des Börsenvereins, dass die Beschlagnahmung von juristisch nicht zu beanstandenden Verlagsbeständen nicht mit der Meinungsfreiheit vereinbar sei.
In der Edition Mezopotamya sind neben einem deutsch-kurdischen Wörterbuch Romane, ausgewählten Schriften des PKK-Gründers Abdullah Öcalan, Biografien und auch Sachbücher erschienen. „Ich kann nicht verstehen, dass unterschiedslos Inhalte oder auch Musik beschlagnahmt werden, die möglichweise gar keinen politischen Bezug haben“, erklärte Horbach.
Die IG Meinungsfreiheit fordert das Bundesinnenministerium zudem auf, das beschlagnahmte Musikarchiv von MIR für wissenschaftliche Zwecke zugänglich zu machen. Die Behörde müsse die beschlagnahmte Musik wieder freigeben „oder wirkliche Gründe nennen, warum man Musik der Öffentlichkeit vorenthält“, sagte Horbach. Es handelt sich um das größte Archiv kurdischer Musikkultur in Europa.