Journalist Abdurrahman Gök zu anderthalb Jahren Haft verurteilt

Der Journalist Abdurrahman Gök ist in Amed wegen „Terrorpropaganda“ zu anderthalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Unter anderem wurden ihm Fotos vom Kampf gegen den IS in Kobanê zur Last gelegt.

Der kurdische Journalist Abdurrahman Gök ist in Amed (tr. Diyarbakir) wegen „Propaganda für eine Terrororganisation“ - gemeint ist die PKK - zu einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Vom Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung wurde der Journalist freigesprochen.

Gök ist Fotoreporter und auch international für seine journalistische Arbeit bekannt, da die Öffentlichkeit nur dank seines Einsatzes erfuhr, dass es sich beim Tod des jungen Kunststudenten Kemal Kurkut, der im März 2017 am Rande der Newroz-Feierlichkeiten in Amed von einem Polizisten erschossen worden war, in Wahrheit um vorsätzlichen Mord handelte. Gök hatte acht Mal auf den Auslöser seiner Kamera gedrückt und dokumentiert, dass die offizielle Version, wonach Kurkut ein „Selbstmordattentäter“ gewesen sei, von der Polizei nur erfunden wurde. Der Todesschütze ist trotzdem freigesprochen worden.

Kemal Kurkut war 23, als er erschossen wurde. Sein Mörder wurde inzwischen freigesprochen

An der heutigen Verhandlung in dem im Februar 2021 eröffneten Prozess vor der 5. Kammer des Strafgerichts Diyarbakir nahm Abdurrahman Gök in Begleitung seiner Verteidiger Resul Temur und Mehmet Emin Aktar teil. Der Prozess wurde Kolleginnen und Kollegen beobachtet, unter anderem der Ko-Vorsitzenden des Journalistenvereins Dicle-Firat (DFG), Dicle Müftüoğlu. Die Anklage gegen Gök geht auf ein Ermittlungsverfahren von Oktober 2018 zurück. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte damals etwa 200 Objekte kurdischer Organisationen, Medieneinrichtungen und Parteiräume durchsuchen und 141 Personen festnehmen lassen. Gegen 25 von ihnen erging später wegen vage formulierten Terrorvorwürfen Haftbefehl. Auch Gök war damals in Gewahrsam genommen worden, kam nach vier Tagen aber wieder auf freien Fuß. Das Gericht verhängte damals eine Ausreisesperre gegen ihn.

In seinem Schlusswort ging der Angeklagte auf den Vorwurf der „Terrorpropaganda“ aufgrund seiner Berichterstattung vom Kampf gegen den IS in Nordsyrien ein. Gök wies auf die Bedeutung von Journalist:innen in Kriegsgebieten hin und sagte: „In der Vergangenheit haben Berichte aus Konfliktgebieten auch dazu beigetragen, dass anhand dieser Belege Kriegsverbrecher vor Gericht zur Rechenschaft gezogen werden konnten. In diesem Zusammenhang können Journalistinnen und Journalisten Straftaten dokumentieren, zum Schutz der Menschenrechte beitragen, für eine juristische Ahndung sorgen und zu internationaler Solidarität anregen.“ Dass seine Fotos in Kobanê aufgenommen wurden, sei wohl kaum ein hinreichender Beweis für eine Straftat.

Gök wiederholte seine Auffassung, dass er ausschließlich wegen seiner journalistischen Arbeit angeklagt sei, und beantragte einen Freispruch. Seine Verteidiger schlossen sich dem Antrag an. Das Gericht folgte der Argumentation nicht und verurteilte den Journalisten zu einer anderthalbjährigen Freiheitsstrafe.