Mindestens sechzig Journalistinnen und Journalisten sitzen derzeit in der Türkei im Gefängnis. Darauf macht die kurdische Medienorganisation Dicle Fırat (DFG) in einem aktuellen Monatsbericht zu Repressionen und Rechtsverletzungen im Bereich der Presse- und Meinungsfreiheit aufmerksam. Zwar ist das ein deutlicher Rückgang zum Höchststand von 170 im Jahr 2017, allerdings seien zahlreiche weitere Medienschaffende gerichtlicher Verfolgung ausgesetzt, heißt es.
„Die Schrauben der Unterdrückung werden immer stärker angezogen“, hält der DFG mit Sitz in Amed (tr. Diyarbakır) in dem Report fest. Allein im Juli wurden nach den Recherchen des Vereins 54 Medienschaffende Opfer von Rechtsverletzungen. Dazu zählten nicht nur die gängigen Einschüchterungsmethoden wie grundlose Festnahmen und Verhaftungen, sondern auch willkürliche Anklagen, Übergriffe und Drohungen. Gerade kritische Presseleute würden unter dem autoritären Regime in Ankara zur Zielscheibe beispielloser Repressalien und Kriminalisierung. Es gehe den Herrschenden darum, den Raum für Meinungsfreiheit und unabhängige Berichterstattung vollständig zu vernichten.
Nach den Angaben von DFG wurden im Vormonat mindestens dreizehn Medienschaffende wegen ihrer journalistischen Tätigkeit festgenommen – vier davon bei überfallartigen Razzien in ihren Wohnungen. Gegen einen dieser Journalisten verhängte ein Gericht Untersuchungshaft. Es handelt sich um Firat Can Arslan, Korrespondent der Nachrichtenagentur Mezopotamya (MA). Die türkische Justiz wirft ihm neben „Propaganda für eine Terrororganisation“ und „Verherrlichung von Straftätern“ auch vor, durch die Verbreitung von Berichten „Amtspersonen aus dem Bereich des Antiterrorkampfes“ gefährdet zu haben.
Achtzehn weitere Fälle von Rechtsverletzungen erfasste DFG bei der Dokumentation von Polizeieinsätzen. Journalist:innen seien gezielt an ihrer Arbeit gehindert und gewaltsam vom Platz gedrängt worden, die Zahl der in diesem Zusammenhang eingegangener Meldungen über konkrete Drohungen durch die Polizei beziffert die Organisation mit zwei. Gegen drei Pressevertreter:innen sind polizeiliche Ermittlungen eingeleitet worden, zwei weitere sind mit neuen Gerichtsverfahren konfrontiert. Im Fall von 55 Journalist:innen wurden bereits angestrengte Prozesse fortgesetzt. Außerdem hat die Rundfunkbehörde (RTÜK) Geldstrafen und Sendeverbote gegen zwei Sender und sieben Medienplattformen verhängt, fünf Sendungen vorrübergehend ausgesetzt, eine Webseite geschlossen, den Zugang zu 90 Nachrichtenbeiträgen blockiert und den Inhalt von 905 Social-Media-Inhalten verboten.