Der Journalist Firat Can Arslan ist verhaftet worden. Der Korrespondent der Nachrichtenagentur Mezopotamya (MA) wurde am Morgen in seiner Wohnung in Ankara festgenommen, zeitgleich mit seinem Kollegen Delal Akyüz in Izmir, der T24-Redakteurin Sibel Yükler in Ankara, der Bianet-Redakteurin Evrim Kepenek in Istanbul und der Journalistin Evrim Deniz in Amed (tr. Diyarbakir). Delal Akyüz, Sibel Yükler und Evrim Deniz wurden nach Verhören gegen Meldeauflagen freigelassen, die Anhörung von Evrim Kepenek soll erst am Mittwoch stattfinden.
Die Journalist:innen werden beschuldigt, durch die Verbreitung von Berichten „Amtspersonen aus dem Bereich des Antiterrorkampfes“ gefährdet zu haben. Hintergrund des von der Generalstaatsanwaltschaft Diyarbakir geführten Verfahrens ist ein laufender Prozess gegen 18 kurdische Medienschaffende. 15 der Angeklagten befanden sich in dem offensichtlich konstruierten Verfahren ohne Anklage mit vagen „Terrorvorwürfen“ über ein Jahr lang in Untersuchungshaft und wurden am ersten Verhandlungstag vor zwei Wochen freigelassen. Die lange Haftdauer basierte auf der Falschaussage einer anonymisierten Zeugenperson.
Den heute festgenommenen Journalist:innen wird vorgeworfen, Nachrichten über den Staatsanwalt Mehmet Karababa und seine Frau verbreitet zu haben, die kürzlich versetzt worden waren. Karababa hat die Anklageschrift in dem Prozess verfasst. Während des Prozesses wurde bekannt, dass Karababas Frau, die dem Richtergremium angehörte, das den Vorsitz in dem Verfahren führte, letzte Woche vom Rat der Richter und Staatsanwälte ebenfalls an ein neues Gericht versetzt wurde. Nach Angaben von Rechtsanwalt Resul Temur wird die Ermittlung von Ahmet Faruk Karakuş geleitet, einem weiteren Staatsanwalt mit Befugnissen nach dem Antiterrorgesetz.
Terrorverfahren gegen Firat Can Arslan
Der heute verhaftete Firat Can Arslan ist bereits im Juni festgenommen und drei Tage in der Antiterrorzentrale der Polizei in Kırşehir verhört worden. Im vergangenen Monat wurde er gegen Meldeauflagen und Auslandsreiseverbot freigelassen. Derartige Auflagen gelten als Alternative zur Haft und werden von der türkischen Justiz exzessiv ausgeschöpft, um unliebsame Personen unter Kontrolle zu halten.
In diesem Ermittlungsverfahren wird der Journalist der „Propaganda für eine Terrororganisation“ und „Verherrlichung von Straftätern“ beschuldigt. Der Vorwurf gründet auf der Begleitung und Dokumentierung der Beisetzung von Nagihan Akarsel. Die Journalistin, Akademikerin und Jineolojî-Forscherin, die gebürtig aus Cihanbeyli in Konya stammte, war im vergangenen Oktober bei einem Attentat des türkischen Geheimdienstes MIT in der südkurdischen Metropole Silêmanî ermordet worden. Am Rande ihrer Beisetzung hatte die Polizei zwei Medienschaffende festgenommen, darunter Fırat Can Arslan.
Bereits bei der ersten Wohnungsrazzia gegen Arslan hatte die Polizei Ankara digitale Speichermedien beschlagnahmt. Die Staatsanwaltschaft hat angeordnet, im Rahmen der Datenauswertung auch im Hinblick auf eine „mögliche Mitgliedschaft“ in einer von den türkischen Behörden als terroristisch eingestuften Vereinigung zu ermitteln.