Der Journalist Fırat Can Arslan befindet sich nach drei Tagen in Gewahrsam auf der Antiterrorzentrale der Polizei in Kırşehir wieder auf freiem Fuß. Ein Gericht in der zentralanatolischen Provinz kam am Samstag einem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erlass von Meldeauflagen nach und ordnete seine Freilassung an, das Verfahren ist weiter anhängig. Arslan muss sich nun regelmäßig bei der Polizei melden und darf das Land nicht verlassen. Grundlage der als „Präventivmaßnahme“ bezeichneten Meldeauflage ist das 2013 in Kraft getretene Gesetz zur „Freilassung unter Kontrolle“. Der Mechanismus gilt als Alternative zur Haft und wird von der türkischen Justiz exzessiv ausgeschöpft, um unliebsame Personen unter Kontrolle zu halten.
Fırat Can Arslan ist Korrespondent der kurdischen Nachrichtenagentur Mezopotamya (MA). Am Mittwoch wurde der Reporter in seiner Wohnung in Ankara festgenommen und nach Kırşehir gebracht. In einem von der dortigen Staatsanwaltschaft geführten Ermittlungsverfahren wird der Journalist der „Propaganda für eine Terrororganisation“ und „Verherrlichung von Straftätern“ beschuldigt. Der Vorwurf gründet auf der Begleitung und Dokumentierung der Beisetzung von Nagihan Akarsel. Die Journalistin, Akademikerin und Jineolojî-Forscherin, die gebürtig aus Cihanbeyli in Konya stammte, war im vergangenen Oktober bei einem Attentat des türkischen Geheimdienstes MIT in der südkurdischen Metropole Silêmanî ermordet worden. Am Rande ihrer Beisetzung hatte die Polizei zwei Medienschaffende festgenommen, darunter Fırat Can Arslan.
Bei der Wohnungsrazzia gegen Arslan hatte die Polizei Ankara digitale Speichermedien beschlagnahmt. Die Staatsanwaltschaft hat angeordnet, im Rahmen der Datenauswertung auch im Hinblick auf eine „mögliche Mitgliedschaft“ in einer von den türkischen Behörden als „terroristisch“ eingestuften Vereinigung zu ermitteln, teilte das Verteidigungsteam des Journalisten mit. Ob und wann Anklage erhoben wird, sei zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch unklar.