Bianet-Redakteurin Evrim Kepenek in Istanbul festgenommen

Die Bianet-Redakteurin Evrim Kepenek ist in Istanbul festgenommen worden. Hintergrund sind Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in Amed, die zuvor bereits drei kritische Medienschaffende festnehmen ließ.

Die Journalistin Evrim Kepenek ist nach einer Razzia in ihrer Istanbuler Wohnung festgenommen worden. Hintergrund der Festnahme ist ein von der Oberstaatsanwaltschaft Diyarbakır (ku. Amed) geführtes Ermittlungsverfahren, teilte die unabhängige Kommunikations- und Nachrichtenplattform Bianet mit, für die Kepenek die Ressorts Frauen- und LGBTIQ+-Rechte leitet.

Bei der rund einstündigen Durchsuchung von Kepeneks Wohnung seien alle digitalen Speichermedien der Redakteurin beschlagnahmt worden. Anschließend wurde sie mit Plastikschnüren gefesselt und zu einer obligatorischen Gesundheitskontrolle in eine staatliche Klinik gebracht. Derzeit wird Kepenek auf einem Revier am Taksim-Platz im zentralen Stadtteil Beyoğlu festgehalten. Ob und wann sie zur Staatsanwaltschaft Diyarbakır überstellt wird, ist derzeit noch unklar.

Im Rahmen desselben Verfahrens waren früher am Tag beziehungsweise am Montagabend mit Sibel Yükler, Fırat Can Arslan und Delal Akyüz bereits drei kritische Medienschaffende in Izmir und Ankara festgenommen worden. Grundlage der Ermittlungen ist nach Informationen der kurdischen Nachrichtenagentur Mezopotamya (MA), für die Arslan und Akyüz arbeiten, der Vorwurf der „Benennung von Akteuren im Kampf gegen den Terror”. Dabei geht es offenbar um Berichte der Journalist:innen im Zusammenhang mit einem „Terrorismus“-Verfahren gegen 18 Mitarbeiter:innen kurdischer Medien. 

Die Angeklagten in dem Verfahren werden beschuldigt, mit ihrer Berichterstattung „PKK-Propaganda“ betrieben, die Öffentlichkeit manipuliert und TV-Programme zugunsten von Abdullah Öcalan produziert zu haben. 15 von ihnen befanden sich seit Juni 2022 in Untersuchungshaft und waren erst kürzlich auf freien Fuß gesetzt worden. Der Prozess ist weiter anhängig. Bei einer Veurteilung drohen den Presseleuten Freiheitsstrafen in Höhe von bis zu siebeneinhalb Jahren.