Der im April in der Türkei verhaftete Journalist Abdurrahman Gök ist freigelassen worden. Die Haftentlassung ordnete die fünfte Kammer am Gericht für schwere Straftaten in Amed (tr. Diyarbakir) in der zweiten Hauptverhandlung im Prozess gegen den MA-Korrespondenten an. Der kurdische Journalist ist wegen Mitgliedschaft in einer Terrororganisation und „Propaganda“ angeklagt. Die heutige Verhandlung wurde von zahlreichen Journalistinnen und Journalisten beobachtet, Gök wurde nach seiner Entlassung mit großer Freude vor dem Gefängnis begrüßt.
Die Anklage gegen Gök basiert auf Aussagen des Kronzeugen Ümit Akbıyık, der auf Wunsch der türkischen Strafverfolgungsbehörden rund 800 Personen belastet hat. Das Gericht verhängte neben der Aufhebung des Haftbefehls auch ein Auslandsreiseverbot gegen den Angeklagten. Die Verhandlung wurde auf den 12. März 2024 vertagt.
Abdurrahman Gök steht wie viele seiner Kolleginnen und Kollegen von der Nachrichtenagentur Mezopotamya (MA) und ihren Vorgängerinnen im ständigen Fokus der Repression und war bereits mehrfach im Gefängnis. Er ist auch international für seine journalistische Arbeit bekannt, da die Öffentlichkeit nur dank seines Einsatzes erfuhr, dass es sich beim Tod des jungen Kunststudenten Kemal Kurkut, der im März 2017 am Rande der Newroz-Feierlichkeiten in Amed von einem Polizisten erschossen worden war, in Wahrheit um vorsätzlichen Mord handelte. Gök hatte acht Mal auf den Auslöser seiner Kamera gedrückt und dokumentiert, dass die offizielle Version, wonach Kurkut ein „Selbstmordattentäter“ gewesen sei, von der Polizei frei erfunden wurde. Der Todesschütze wurde freigesprochen, Gök hingegen wurde acht Monate in Untersuchungshaft festgehalten.
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