Berufungsgericht bestätigt Urteil gegen Journalisten Abdurrahman Gök

Ein Berufungsgericht in Amed hat ein „Terror“-Urteil von anderthalb Jahren Haft gegen den kurdischen Journalisten Abdurrahman Gök wegen Fotos vom Kampf gegen den IS bestätigt.

Ein Berufungsgericht in Amed (tr. Diyarbakır) hat ein Urteil gegen den kurdischen Journalisten Abdurrahman Gök bestätigt. Die Freiheitsstrafe für den 42-Jährigen in Höhe von anderthalb Jahren sei rechtens gewesen, erklärte die 9. Strafkammer des regionalen Berufungsgerichts in Amed in dieser Woche. Göks Anwalt Resul Temur erklärte in einer ersten Reaktion, die Richter hätten eine Entscheidung ohne rechtliche Grundlage gefällt. „Da wir aber mit einer neuerlichen politischen Entscheidung in dem Fall gerechnet haben, ist die Revision bereits vorbereitet.“

Abdurrahman Gök war im vergangenen Juni wegen des Vorwurfs der „Propaganda für eine Terrororganisation“ in erster Instanz verurteilt worden. Ihm war unter anderem vorgeworfen worden, Fotos vom Widerstand gegen den IS in Kobanê - insbesondere von den Kämpferinnen und Kämpfern der YPG/YPJ sowie ihrer Symbole - in Online-Netzwerken geteilt zu haben. Die Anklage ging auf ein Ermittlungsverfahren von Oktober 2018 zurück. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte damals etwa 200 Objekte kurdischer Organisationen, Medieneinrichtungen und Parteiräume durchsuchen und 141 Personen festnehmen lassen. Gegen 25 von ihnen erging später wegen vage formulierten Terrorvorwürfen Haftbefehl. Auch Gök war damals in Gewahrsam genommen worden, kam nach vier Tagen aber wieder auf freien Fuß. Das Gericht verhängte damals eine Ausreisesperre gegen ihn.

Anklage forderte 20 Jahre Gefängnis

Im Prozess, der seit Februar 2021 an einem Schwurgericht in Amed verhandelt worden war, ging es auch um den Vorwurf der Mitgliedschaft in einer „Terrororganisation“. Von dieser Anschuldigung wurde Gök Ende Juni freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von bis zu 20 Jahren gefordert, obwohl die YPG und YPJ 2014 in der Türkei noch gar nicht verboten waren. Erst seit 2016 werden beide Kampfverbände von Ankara als „Ableger der PKK“ betrachtet und als „terroristische Vereinigung“ eingestuft.

Mord an Kemal Kurkut dokumentiert

Abdurrahman Gök ist Fotoreporter und arbeitet in der Tradition der freien kurdischen Presse. Er ist auch international für seine journalistische Arbeit bekannt, da die Öffentlichkeit nur dank seines Einsatzes erfuhr, dass es sich beim Tod des jungen Kunststudenten Kemal Kurkut, der im März 2017 am Rande der Newroz-Feierlichkeiten in Amed von einem Polizisten erschossen worden war, in Wahrheit um vorsätzlichen Mord handelte. Gök hatte acht Mal auf den Auslöser seiner Kamera gedrückt und dokumentiert, dass die offizielle Version, wonach Kurkut ein „Selbstmordattentäter“ gewesen sei, von der Polizei nur erfunden wurde. Der Todesschütze ist trotzdem freigesprochen worden.