UNHCR warnt EU vor Völkerrechtsverletzung an Schutzsuchenden

Der UNHCR zeigt sich alarmiert wegen der Zunahme von illegalen Pushbacks von Asylsuchenden an den Land- und Seegrenzen der EU und fordert die Mitgliedsstaaten zum Handeln auf.

Das UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) zeigt sich alarmiert über „den kontinuierlichen Strom von Berichten“ über Beschränkungen des Rechts auf Asyl, illegale Zurückschiebungen und Gewalt an den Grenzen gegen Asylsuchende in den Peripheriestaaten der EU. „Die Pushbacks werden auf gewaltsame und offenbar systematische Weise durchgeführt“, sagte die stellvertretende UN-Hochkommissarin Gillian Triggs. „Boote mit Flüchtlingen werden zurückgeschleppt. Die Menschen werden nach der Anlandung zusammengetrieben und dann zurück aufs Meer geschickt. Viele haben von Gewalt und Missbrauch durch staatliche Kräfte berichtet. Menschen, die auf dem Landweg ankommen, werden ebenfalls inoffiziell in Gewahrsam genommen und zwangsweise in die Nachbarländer zurückgeschickt, ohne die Möglichkeit eines internationalen Schutzstatus in zu prüfen“, führte Triggs weiter aus.

Achtung von Menschenleben keine Wahl, sondern Verpflichtung

Die Flüchtlingskonvention von 1951, die Europäische Menschenrechtskonvention und das EU-Recht verpflichten die Staaten, das Recht der Menschen auf Asyl und Schutz vor Zurückweisung zu verteidigen, selbst wenn die Betroffenen irregulär einreisen. Es ist völkerrechtlich verboten, Personen ohne eine individuelle Prüfung auf die Notwendigkeit von Schutz zurückzuweisen. „Die Achtung von Menschenleben und Flüchtlingsrechten ist keine Wahl, sondern eine rechtliche und moralische Verpflichtung. Während Länder das legitime Recht haben, ihre Grenzen in Übereinstimmung mit dem internationalen Recht zu verwalten, müssen sie auch die Menschenrechte respektieren. Pushbacks sind einfach illegal“, so die stellvertretende UN-Flüchtlingskommissarin. Die Namen von Staaten, in denen solche Praktiken zunehmend üblich sein sollen, nannte Triggs nicht. Doch hat es immer wieder entsprechende Vorwürfe gegen die Behörden in Griechenland gegeben.

Auch in Pandemiezeiten muss Asylrecht garantiert werden

Triggs hob hervor, dass auch eine Pandemie keinen Anlass bietet, das Asylrecht zu beschneiden: „Die COVID-19-Pandemie stellt keine Ausnahme dar; es ist möglich, sich vor der Pandemie zu schützen und den Zugang zu fairen und zügigen Asylverfahren zu gewährleisten.“

Abschottung trotz geringer Zahl von Ankünften immer brutaler

Die Zahl der Ankömmlinge in der EU sinke seit Jahren, so das UNHCR. Im vergangenen Jahr seien es 95.000 gewesen, 23 Prozent weniger als im Jahr davor und 33 Prozent weniger als 2018. Dennoch werden die Abschottungsmaßnahmen immer brutaler. „Bei so wenigen Ankünften nach Europa sollte dies eine überschaubare Situation sein. Es ist bedauerlich, dass das Thema Asyl trotz dieser rückläufigen Zahlen weiterhin politisiert und gespalten wird“, so Triggs.