Die griechische Küstenwache hat seit Jahresbeginn 10.000 Schutzsuchende in die Türkei zurückgewiesen, erklärte der griechische Minister für Schifffahrt, Giannis Plakiotakis. „Allein im August haben wir die Überfahrt von rund 3.000 Personen abgewendet“, so der Minister. Die griechische Küstenwache ist berüchtigt für ihre brutalen Pushbacks. So hatte sie im Mai über hundert Schutzsuchende im Meer abgefangen, in türkische Gewässer gebracht und auf Rettungsinseln ausgesetzt. Wiederholt wurden Motoren der Boote zerstört und diese in türkische Gewässer abgedrängt.
Der UNHCR kritisierte die griechische Küstenwache ebenfalls. Er wies auf „glaubwürdige Berichte“ hin, dass „Menschen für lange Zeit in oft seeuntauglichen und überfüllten Schlauchbooten auf dem Meer treiben gelassen wurden“, und zeigte sich „besonders besorgt“ über Berichte, wonach Schutzsuchende, die bereits die griechischen Küsten auf ihren Booten erreicht hatten, „wieder zurück aufs Meer geschleppt wurden“. Immer wieder gibt es nach UN-Angaben auch Aussagen von Schutzsuchenden, dass sie in die Türkei abgeschoben worden seien, nur kurz nachdem sie griechischen Boden oder griechische Hoheitsgewässer erreicht hätten.
Wenn Geflüchtete direkt abgeschoben oder zurückgedrängt werden, haben sie keine Möglichkeit einen Asylantrag zu stellen. Damit verstößt Griechenland nicht nur gegen die Menschenrechte, sondern auch gegen den völkerrechtlichen Grundsatz des non-refoulements sowie gegen das Verbot von Kollektivabschiebungen. Solche Praktiken sind nach Europäischer Menschenrechtskonvention und Genfer Flüchtlingskonvention illegal. Mit diesen Handlungen verwehrt Griechenland Schutzsuchenden nicht nur das Recht auf Asyl, sondern setzt sie zudem einer lebensgefährlichen und absolut menschenunwürdigen Situation aus.