Anwaltskammer Riha legt UN Bericht zu Folterfällen vor

Die Anwaltskammer in Riha hat den Vereinten Nationen einen Bericht über Folterfälle und systematische Misshandlung in der Türkei vorgelegt. Darin wird vor anhaltender Straflosigkeit gewarnt und eine Stärkung unabhängiger Kontrollmechanismen gefordert.

Bericht fließt in nächste UN-Generalversammlung ein

Die Anwaltskammer in Riha (tr. Urfa) hat einen umfassenden Beitrag zur UN-Dokumentation „Globale Entwicklungen und Tendenzen in Bezug auf Folter“ eingereicht. Der Bericht basiert auf einem Aufruf des UN-Sonderberichterstatters für Folter und soll in den thematischen Bericht einfließen, der im Oktober 2025 vor der 80. Generalversammlung der Vereinten Nationen vorgestellt wird.

Der von der Kammer verfasste Bericht umfasst lokale Fallbeispiele, rechtliche Analysen und strukturelle Bewertungen zur Praxis von Folter und Misshandlung in der Türkei. Ein zentrales Ergebnis lautet: Trotz gesetzlicher Verbote werde Folter in der Praxis häufig nicht wirksam geahndet, und ein anhaltendes Klima der Straflosigkeit verhindere nachhaltige Aufarbeitung.

Fallbeispiel Folter in Derto

Besonders hervorgehoben wird der Fall von rund 50 Personen im Alter zwischen 13 und 70 Jahren, die im Mai 2019 in Derto (Dergili), einem Wohnviertel im Landkreis Xelfetî (Halfeti) festgenommen wurden und anschließend in der Gendarmeriestation Yaylak und bei der Antiterrorabteilung schweren Misshandlungen ausgesetzt waren. Sechs Jahre später ist in dem Fall noch keine Anklage erhoben worden, das Verfahren befindet sich weiterhin im Ermittlungsstadium. Demgegenüber wurden mehrere Folteropfer wegen vermeintlichen Terrorverdachts zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt.

Neben diesem Fall benennt die Kammer in ihrem Bericht systemische Defizite im gesamten Land. Dazu zählen:

▪ Einschränkung des Zugangs zu anwaltlicher Vertretung in Gewahrsam

▪ Mangelnde Unabhängigkeit medizinischer Begutachtungen von Festgenommenen/Inhaftierten

▪ Umqualifizierung von Folterdelikten zu minderen Vergehen wie „Amtsmissbrauch“

▪ Hohe Zahl an Verfahrenseinstellungen und Nichtverfolgung durch die Justiz

Empfehlungen an die Vereinten Nationen

In ihrem Bericht spricht sich die Anwaltskammer von Riha für strukturelle Reformen und konkrete Maßnahmen aus, darunter:

▪ Stärkung der Unabhängigkeit und Kapazität der Nationalen Präventionsmechanismen gegen Folter

▪ Unangekündigte und regelmäßige Besuche in Hafteinrichtungen sowie Beteiligung zivilgesellschaftlicher Organisationen an der Überwachung

▪ Einrichtung schneller, unabhängiger und effektiver Ermittlungsstellen bei Foltervorwürfen

▪ Verankerung umfassender Rehabilitationsmaßnahmen für Überlebende, inklusive psychosozialer und juristischer Unterstützung

▪ Breite Schulungsmaßnahmen auf Grundlage des Istanbul-Protokolls für Justiz, Polizei und medizinisches Fachpersonal

Die Anwaltskammer betont in ihrem Beitrag, dass die Prävention und Aufarbeitung von Folter nicht nur juristische, sondern auch gesellschaftspolitische Verantwortung sei – und eine Schlüsselrolle für die Wiederherstellung von Rechtsstaatlichkeit spiele.