Repression und Rechtsverletzungen im Gefängnis Mêrdîn

Mit jedem Tag verschärfen sich in der Türkei willkürliche Rechtsverletzungen und Repressionen in den Gefängnissen. Im Hochsicherheitsgefängnis Mêrdîn erhalten weibliche Gefangene Bunkerstrafen wegen der Verweigerung von Nacktdurchsuchung.

Die menschenunwürdige Praxis in türkischen Gefängnissen unter dem AKP-Regime verschärft sich von Tag zu Tag. Insbesondere politische Gefangene beklagen willkürliche Rechtsverletzungen und schwerwiegende Repressionen. Aus dem Typ-E-Gefängnis in der nordkurdischen Provinz Mêrdîn (Mardin) berichten die weiblichen Gefangenen ebenfalls von erschwerten Haftbedingungen und sogar Folter.

In einem Brief an ihre Angehörigen schildern die Frauen die dramatischen Haftbedingungen in der Hochsicherheitshaftanstalt. Psychische und physische Folter sei mittlerweile zum Dauerzustand geworden. Zwar schreiben die Gefangenen, dass diese Form der Repression in den Gefängnissen „nach hinten losgehen“ werde, dennoch sei es wichtig, an die Öffentlichkeit zu treten.

So berichten die inhaftierten Frauen von einmonatigen Besuchsverboten, weil sie den Geburtstag des kurdischen Vordenkers Abdullah Öcalan feierten. Dieselbe Maßnahme sei ihnen nach einem Protest gegen die Verlegung von zwei Mitgefangenen auferlegt worden. Gespräche mit der Gefängnisleitung erzielten keine Erfolge, im Gegenteil: „Der Gefängnisdirektor droht uns bei jeder Möglichkeit eine Zwangsverlegung an“, heißt es weiter. „Vor einigen Tagen sangen wir kurdische Lieder und tanzten Halay. Daraufhin wurde uns erneut ein einmonatiges Besuchsverbot erteilt. Auf diese Weise sollen wir provoziert werden“, so die Frauen.

Die weiblichen Gefangenen in Mêrdîn berichten zudem von Nacktdurchsuchungen durch das Gefängnispersonal. So heißt es in dem Brief dazu: „Eine Gefangene wurde nach ihrer Rückkehr von einer Gerichtsverhandlung vor einigen Tagen aufgefordert, sich zum Zweck der Durchsuchung vollständig zu entkleiden. Da sie sich weigerte, wurde sie in Bunkerhaft gesteckt. Auch einige der Jugendlichen, die aus dem Nisêbîn-Verfahren in Haft sitzen, sollten ebenfalls Nacktuntersuchungen unterzogen werden. Sie wehrten sich ebenfalls dagegen und sitzen jetzt im Bunker in Einzelhaft. Eine von ihnen wurde im Gericht von Soldaten misshandelt, weil sie kurdische Parolen rief. Trotz intensiver Bemühungen unsererseits werden die Jugendlichen nicht in ihre Zellen verlegt. Wir fordern Rechtsanwälte auf, sich mit diesem Thema zu befassen.“