Grundrechtekomitee kritisiert „Rückführungsverbesserungsgesetz“

Im Bundestag wird heute das „Rückführungsverbesserungsgesetz" verabschiedet. Das Grundrechtekomitee hat die Kernpunkte zusammengefasst und kritisiert die massiven Grundrechtseinschränkungen von Geflüchteten.

Aktuell gehen bundesweit Zehntausende auf die Straßen, um gegen die steigende rechte Mobilmachung und die AfD zu demonstrieren. „Das ist sehr ermutigend!“, findet Britta Rabe vom Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.. Die Pläne, die von AfD, Union und anderen Akteuren auf einem geleakten Geheimtreffen in Potsdam besprochen wurden, seien allerdings nicht neu: „Deportationen" und „Remigration" beschreiben zudem großteils bereits den Charakter der Abschiebepolitik der Bundesregierungen der letzten Jahre - und werden ganz konkret heute im Bundestag beschlossen.

Kernpunkte des „Rückführungsverbesserungsgesetzes"

Das Grundrechtekomitee fasst in einem gemeinsamen Statement mit dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. und dem Abschiebungsreporting NRW die entscheidenden Kernpunkte des „Rückführungsverbesserungsgesetzes", das heute im Bundestag verabschiedet werden soll, wie folgt zusammen:

    • Haft von Schutzsuchenden soll in vereinfachten Verfahren massiv ausgeweitet werden. Gleichzeitig wurde eine grundsätzlich verpflichtende Beiordnung anwaltlicher Vertretung im Freiheitsentziehungsverfahren nicht umfassend umgesetzt.
    • Verfassungsrechtlich höchst bedenkliche Wohnungsdurchsuchungen sollen auf die Räume unbeteiligter Dritter ausgeweitet werden. Es drohen weiterer Rechtsbruch und Traumatisierungen von Bewohner:innen in Sammelunterkünften.
    • Das Sonderrecht bei Abschiebungen wird durch Verstärkung von Geheimhaltungspflichten vertieft. Dies erschwert gerichtlichen Rechtsschutz.
    • Falsche oder unvollständige Angaben im Asylverfahren sollen strafrechtlich sanktioniert werden. Dies überlastet u.a. Behörden und verstößt gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz, sich nicht selbst belasten zu müssen.
    • Das Strafmaß für Schleusung soll hochgesetzt und damit Flucht und Fluchthilfe stärker kriminalisiert werden.

Asyl wird zum Gnadenrecht

„Dieses Gesetz führt zur Ausweitung von rechtswidriger Haft sowie zu massiven Grundrechtseinschränkungen von Geflüchteten. Es folgt der Logik der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), welches geschlossene Grenzen zum Normalzustand erhebt, Flucht zu illegaler Migration erklärt und Asyl zum Gnadenrecht macht“, kritisieren die NGOs.

Berenice Böhlo vom Vorstand des RAV e.V. stellt fest: „Das ,Rückführungsverbesserungsgesetz' setzt für bestimmte Gruppen Rechtsstandards herab. Statt die Menschenrechte zum Ausgangspunkt politischen Handelns zu nehmen, wird das Fundament unserer Gesellschaft basierend auf Gleichheit und Rechtsstaat für alle weiter ausgehöhlt.“

Eine Katastrophe für die Betroffenen

Sebastian Rose vom Abschiebereporting NRW befürchtet eine Zunahme rechtswidriger Abschiebehaft und eine fortschreitende Brutalisierung von Abschiebungen: „Dies ist eine Katastrophe für die Betroffenen und verroht die Gesellschaft insgesamt.“ Britta Rabe weist außerdem darauf hin, dass die jetzige Gesetzesfassung weiterhin als Grundlage für eine Kriminalisierung der zivilen Seenotrettung verwendet werden kann. Die NGOs rufen zur vorbehaltlosen Verteidigung des „Rechts, Rechte zu haben" (Hannah Arendt) auf.