Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International hat eine Eilaktion für Zeynab Jalalian gestartet und ruft dazu auf, Briefe an den Chef der iranischen Justiz, Ebrahim Raisi zu schreiben. Die seit 2008 im Iran inhaftierte politische Gefangene Zeynab Jalalian aus dem ostkurdischen Makû ist schwerkrank und wird gefoltert, eine medizinische Behandlung wird ihr verweigert. Das iranische Geheimdienstministerium knüpft den Zugang zu angemessener medizinischer Versorgung und eine Verlegung Jalalians in ein wohnortnahes Gefängnis an ein „Geständnis“ vor laufender Kamera. Sie soll „Reue” für ihre früheren politischen Aktivitäten bekunden sowie einer Zusammenarbeit mit den Regimebehörden zustimmen. Andernfalls werde die Repression gegen sie und ihre Angehörigen nicht enden.
Einzige Frau in Iran mit lebenslanger Haftstrafe
Die 1982 in Makû geborene Zeynab Jalalian wurde im Sommer 2008 in Kirmaşan verhaftet und im Januar 2009 vor einem dortigen Revolutionsgericht wegen „Feindschaft zu Gott“ zum Tode verurteilt. Die Verurteilung steht mit Jalalians Mitgliedschaft in der „Partei für ein freies Leben in Kurdistan“ (Partiya Jiyana Azad a Kurdistanê – PJAK) in Zusammenhang. Zuvor hatte sie acht Monate lang in einer Einrichtung des Geheimdienstministeriums in Untersuchungshaft gesessen. In ihrem Gerichtsverfahren, das nur wenige Minuten dauerte, hatte sie keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand. Das Todesurteil gegen Zeynab Jalalian wurde im November 2011 in eine lebenslange Haftstrafe umgewandelt. Sie ist derzeit die einzige weibliche Gefangene im Iran, die mit dieser Strafe belegt ist.
Bei Verlegungsodyssee quer durchs Land an Covid-19 erkrankt
Im letzten Jahr ist Zeynab Jalalian von Agenten des Geheimdienstministeriums binnen weniger Monate gleich vier Mal in verschiedene Gefängnisse im ganzen Land verlegt worden. Während dieser Odyssee erkrankte sie an Covid-19 und Asthma und leidet nach wir vor unter Atemnot. Es ist daher wahrscheinlich, dass sie einen permanenten Lungenschaden davontragen wird. Zudem erlitt sie während den Transporten Verletzungen durch Fesseln an den Hand- und Fußgelenken und wurde von iranischen Sicherheitskräften körperlich misshandelt. Da ihre Verletzungen unbehandelt blieben, leidet sie inzwischen an den Spätschäden. Darüber hinaus leidet sie infolge der Haftbedingungen und Misshandlungen im Gefängnis an anderweitigen schweren gesundheitlichen Problemen, unter anderem Herz-, Darm- und Nierenerkrankungen, Lähmungen, Zahn- und Kieferentzündungen. Als Folge von wiederholten Schlägen auf den Kopf ist ihr Sehvermögen stark eingeschränkt. Bisher wurde Jalalian nur einmal kurzzeitig außerhalb des Gefängnisses medizinisch versorgt, nachdem sie im Juni positiv auf COVID-19 getestet worden war. Zu der Zeit war sie vorübergehend in einen Hungerstreik getreten, um ihre Zurückbringung in die Haftanstalt in Xoy (Choy) zu erwirken – erfolglos.
Familie mit Repression überzogen
Seit November wird Jalalian in einem Gefängnis in der zentraliranischen Stadt Yazd festgehalten, in rund 1400 Kilometern Entfernung vom Wohnort ihrer Familie. Im selben Monat wurde ihr Vater Ali Jalalian in Makû vom iranischen Geheimdienst vorübergehend festgenommen und verhört, weil er mit Menschenrechtsorganisationen und ausländischen Medien über die Situation seiner Tochter gesprochen hatte. Nur durch die Hinterlegung einer Kaution wurde der Mann einen Tag später wieder freigelassen.
UN: Verurteilung wegen Engagement für Rechte von kurdischen Frauen
Amnesty International bewertet die Verweigerung der Behandlung Zeynap Jalalians als eine Praxis „gleichwertig mit Folter“ und forderte wiederholt ihre Freilassung und ein Wiederaufnahmeverfahren, das den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren entspricht. Zudem setzt sich die Organisation für die Umsetzung der Forderung der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen ein. Im April 2016 forderte die Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen die iranische Regierung auf, Zeynab Jalalian freizulassen. Nach Auffassung der UN-Arbeitsgruppe ist der Grund für ihre Verurteilung die friedliche Ausübung ihrer Rechte und ihre Tätigkeiten für die Rechte von kurdischen Frauen.