Zeynab Jalalian an Covid-19 erkrankt
Die im Iran zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilte kurdische Gefangene Zeynab Jalalian ist an Covid-19 erkrankt. Die Behörden verweigern ihr eine medizinische Behandlung in einem Krankenhaus.
Die im Iran zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilte kurdische Gefangene Zeynab Jalalian ist an Covid-19 erkrankt. Die Behörden verweigern ihr eine medizinische Behandlung in einem Krankenhaus.
Die im Iran inhaftierte politische Gefangene Zeynab Jalalian ist an Covid-19 erkrankt. Das teilte ihr Vater Ali Jalalian der Menschenrechtsorganisation Kurdistan Human Rights Network (KHRN) mit. Ende April war die 38 Jahre alte politische Gefangene ohne Angabe von Gründen aus dem Gefängnis in Xoy (Khoy) über Ûrmiye (Urmia), Kirmaşan (Kermanschah) und das berüchtigte Evin-Gefängnis in Teheran in die Haftanstalt Qarchak in Waramin südlich der iranischen Hauptstadt verlegt worden. Wie nun bekannt wurde, infizierte sie sich in Haft mit dem neuartigen Coronavirus. Nach Angaben des Gefängnisarztes in Waramin leide Jalalian an Fieber und Atemnot und werde in einem separaten Raum der Quarantänestation medikamentös behandelt. Die Gefängnisleitung weigere sich, ihre medizinische Versorgung in einem Krankenhaus zu genehmigen.
Zeynab Jalalian ist schwer vorerkrankt. Unter anderem leidet sie an Soor, schweren Infektionen und Wucherungen der Bindehaut. Obwohl sie dadurch Gefahr läuft, ihr Augenlicht zu verlieren, verweigern ihr die iranischen Behörden seit Jahren den Besuch von Fachärzten oder eine Behandlung außerhalb des Gefängnisses. Immer wieder wird sie stattdessen unter Druck gesetzt, im Fernsehen „Geständnisse“ abzulegen. Nur dann werde man ihr die erforderliche Behandlung gewähren. Jalalian weigerte sich bisher und trat mehrfach aus Protest gegen die Haftbedingungen in einen Hungerstreik. Amnesty International bewertet die Verweigerung der Behandlung Jalalians als eine Praxis „gleichwertig mit Folter“ und forderte wiederholt ein Wiederaufnahmeverfahren, das den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren entspricht. Im Mai wurde zudem bekannt, dass ein weiteres Verfahren gegen Jalalian in Teheran anhängig ist. Warum gegen sie ermittelt wird, ist allerdings noch unklar.
Die 1982 in Makû (Mako) geborene Zeynab Jalalian wurde im Sommer 2008 in Kirmaşan verhaftet und im Januar 2009 vor einem dortigen Revolutionsgericht wegen „Feindschaft zu Gott“ (moharebeh) zum Tode verurteilt. Diese Anklage wird gegen Personen erhoben, die man beschuldigt, den Staat mit Waffengewalt zu bekämpfen. Die Verurteilung Jalalians steht mit ihrer mutmaßlichen Mitgliedschaft in der „Partei für ein freies Leben in Kurdistan“ (Partiya Jiyana Azad a Kurdistanê – PJAK) in Zusammenhang. Zuvor hatte sie acht Monate lang in einer Einrichtung des Geheimdienstministeriums in Untersuchungshaft gesessen. Ihren Angaben zufolge wurde sie während dieser Zeit gefoltert. In ihrem Gerichtsverfahren, das offenbar nur wenige Minuten dauerte, hatte sie keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand. Das Todesurteil gegen Zeynab Jalalian wurde im November 2011 in eine lebenslange Haftstrafe umgewandelt. Sie ist derzeit die einzige weibliche Gefangene im Iran, die mit dieser Strafe belegt ist. Letzten Sommer ist Jalalians im November 2018 verhafteter Anwalt Amirsalar Davoodi wegen „Propaganda gegen den Staat“ zu 30 Jahren Haft verurteilt worden.