Zwei Zivilisten bei Luftangriff in Bamernê getötet

Bei dem Luftangriff vom Sonntag auf die südkurdische Kleinstadt Bamernê sind zwei Zivilisten ums Leben gekommen. Inzwischen stehen ihre Identitäten fest: es handelt sich um einen 29-jährigen Angehörigen des Gulî-Stammes und einen ehemaligen Peschmerga.

Bei dem gestrigen Luftangriff der türkischen Armee auf zwei Zivilfahrzeuge in der südkurdischen Kleinstadt Bamernê nahe Amêdî (Amediye) sind die beiden Wagenlenker ums Leben gekommen. Bei den Opfern handelt es sich um den 29-jährigen Dilovan Şahin Omar, einem Angehörigen des Gulî-Stammes aus dem Kreis Batîfa (auch Batufa), und den ehemaligen Peschmerga Abdullah Ahmad, der im Dorf Bendkê bei Mangêşkê lebte. Hinweise auf weitere Insassen in den Fahrzeugen liegen nicht vor.

Die Türkei führt seit Mitte Juni unter dem Vorwand der PKK-Präsenz eine Luft- und Bodeninvasion in Südkurdistan durch. Seit Beginn der Besatzungsoperation sind mindestens sieben Zivilisten bei Bombardierungen durch türkische Kampfflugzeuge getötet worden, weitere Menschen wurden teils schwer verletzt. So waren zu Beginn der Invasion in der Nacht zum 15. Juni zunächst das Flüchtlingslager Mexmûr südwestlich von Hewlêr (Erbil) und das ezidische Siedlungsgebiet Şengal von Kampfflugzeugen bombardiert worden. Nahe Silêmanî wurde ein Freizeitgebiet angegriffen, allein fünf Zivilisten starben am 19. Juni bei Luftangriffen im Gouvernement Dihok. Außerdem kam am 17. Juni bei einem Angriff in Sîdekan ein Peschmerga in Zivil ums Leben. Im Widerstand um das Guerillagebiet Heftanîn sind in den letzten fünf Wochen 32 Kämpferinnen und Kämpfer der HPG und YJA-Star gefallen. Die meisten von ihnen starben durch Luftangriffe.

Die Türkei beruft sich bei ihrer Invasion in Südkurdistan auf das Selbstverteidigungsrecht. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags äußerte bereits Zweifel daran, dass die Operationen gegen Stellungen der PKK-Guerilla mit dem Völkerrecht vereinbar sind. Das Selbstverteidigungsrecht nach Artikel 51 der UN-Charta ist nur dann gegeben, wenn ein bewaffneter Angriff vorliegt. Dieser muss entweder bereits andauern oder jedenfalls unmittelbar bevorstehen, um das Selbstverteidigungsrecht auszulösen. Laut dem wissenschaftlichen Dienst lasse sich gegenwärtig keine Selbstverteidigungslage für die Türkei erkennen, da die Intensität der PKK-Angriffe auf die Türkei nach dem Scheitern der Friedensverhandlungen, also seit 2016-2017, deutlich abgenommen habe.

85 Tote durch türkische Angriffe seit 2015

Laut einem Bericht der südkurdischen Sektion der Christian Peacemaker Teams, einer internationalen Menschenrechtsorganisation, die seit 2007 die Auswirkungen der türkischen Militäroperationen auf das Leben und die Lebensgrundlagen der Zivilbevölkerung dokumentiert, sind seit 2015 mindestens 85 Zivilistinnen und Zivilisten bei türkischen Angriffen auf Südkurdistan getötet wurden. Von den 85 Todesopfern gehen 15 auf die ersten sechs Monaten des Jahres 2020 zurück.