Protestcamps: FFF klagt für stärkeres Versammlungsrecht

Zusammen mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte klagt Fridays for Future für die Anerkennung von Klimacamps als geschützte Protestform. So soll Rechtssicherheit geschaffen und die Versammlungsfreiheit gestärkt werden.

Die Klimabewegung Fridays for Future will zusammen mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) erreichen, dass Camps bei Versammlungen als geschützte Protestform anerkannt werden. Ziel ist es, durch Gerichtsverfahren höchstrichterlich klären zu lassen, dass Klimacamps unter dem Schutz der Versammlungsfreiheit stehen. So solle Rechtssicherheit geschaffen und die Versammlungsfreiheit gestärkt werden, teilt das Bündnis in einer Pressemitteilung mit.

Immer wieder kommt es vor, dass Versammlungsbehörden der Infrastruktur solcher Camps den Schutz der Versammlungsfreiheit entziehen und damit Protest stark einschränken. Laut der GFF müsse der Staat aber den Aktivist:innen die Freiheit lassen, über Ort, Zeit und Form ihres Protests zu entscheiden. „Die Folgen der Klimakrise bedrohen uns alle – eine öffentliche Auseinandersetzung mit Klimapolitik ist essentiell. Die Versammlungsfreiheit schützt friedlichen Protest, auch wenn er unbequem ist“, sagt Vivian Kube, Juristin und Verfahrenskoordinatorin der GFF.

Klimacamps setzten als „Protest auf Dauer“ eine minimale Infrastruktur wie Zelte und Toiletten voraus. Diese Elemente müssten unter dem Schutz der Versammlungsfreiheit stehen, da ohne sie kein Camp stattfinden kann, so die GFF. Trotzdem versagen Behörden dieser Infrastruktur regelmäßig den Schutz der Versammlungsfreiheit. Im konkreten Fall, gegen den sich GFF und Fridays for Future nun wehren, hatte das Ordnungsamt Dresden im August 2020 den Antrag auf benötigte Funktionszelte eines Klimacamps zurückgewiesen. Das örtliche Verwaltungsgericht sah die Infrastruktur nicht als erforderlich für den Protest an und argumentierte, die Teilnehmenden könnten ja zu Hause oder in Hotels übernachten. Luca Salis von Fridays for Future sagt: „Anstatt endlich wirksame Klimapolitik umzusetzen, versucht man Klimacamps mit absurden Auflagen loszuwerden. Dabei sind Protestcamps von der Versammlungsfreiheit geschützt und wichtig.“

Um nun höchstrichterliche Entscheidungen zugunsten eines starken Selbstbestimmungsrechts der Aktivist:innen zu erreichen, klagen Fridays for Future und GGF gegen das Verbot des Klimacamps in Dresden vor dem lokalen Verwaltungsgericht. Außerdem beteiligt sich die GFF an einem Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen das Land Nordrhein-Westfalen. In diesem Verfahren geht es um ein Klimacamp im Rheinland, das die Klägerin 2017 als Protest gegen den fortschreitenden Braunkohleabbau in NRW angemeldet hatte.

Erfolg von sozialen Bewegungen vor Gericht

Juristische Auseinandersetzungen um Protestcamps begleiten soziale Bewegungen in Deutschland schon länger. Die Klimagerechtigkeitsbewegung konnte bereits einige Erfolge vor Gericht erzielen. So zum Beispiel im Verfahren um das Augsburger Klimacamp, das diese Woche bereits in der zweiten Instanz entschieden wurde. Damit ist die Stadt Augsburg mit ihrer Sichtweise, dass es sich beim Klimacamp um keine vom Grundgesetz geschützte Demonstration handle, erneut gescheitert. Und auch die antimilitaristische Bewegung kann auf juristische Erfolge im Zusammenhang mit Protestcamps blicken. 2018 setzte sich das Bündnis „Rheinmetall entwaffnen“ gegen ein Schlafverbot auf dem Gelände eines Friedenscamps in Unterlüß durch. Als zuständige Versammlungsbehörde hatte der Landkreis Celle den Teilnehmenden die Übernachtung auf dem Dorfplatz verboten. Rheinmetall entwaffnen zog vor das Verwaltungsgericht Lüneburg und siegte auf ganzer Linie. Denn die Richter kippten mit einer einstweiligen Anordnung auch andere Auflagen des Landkreises Celle – wie etwa ein Alkoholverbot und das Verbot von Hunden im Protestcamp.