Die Webpräsenz der kurdischen Frauennachrichtenagentur JinNews ist zum wiederholten Mal in der Türkei gesperrt worden. Grundlage der Blockade der Seite http://jinnews39.xyz/, die durch die türkische Informationstechnologiebehörde (BTK) erfolgte, ist ein Beschluss des Amtsgerichts in Amed (tr. Diyarbakır) – allerdings ohne nähere Begründung. Herangezogen für die Entscheidung wurde das Gesetz Nummer 5651 für Internetüberwachung und Netzsperren.
Die umstrittene Regelung trat 2007 mit dem Ziel in Kraft, die Persönlichkeitsrechte zu schützen – so die türkische Regierung. Das Gesetz ermöglicht den Behörden eine weitgehende Zensur des Internets: Webseiten können mit, aber auch ohne gerichtliche Anordnung gesperrt werden. Laut dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verletzt das türkische Internetgesetz den Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der das Recht auf Meinungsfreiheit regelt. Für die Regierung von Recep Tayyip Erdogan stellt dies kein Hindernis dar, es anzuwenden und sogar zu verschärfen.
43 Sperren in viereinhalb Jahren
Für JinNews tritt die gerichtlich angeordnete Sperre ihrer Webseite inzwischen zum 43. Mal in Kraft. Damit ist die Internetpräsenz der ausschließlich mit Frauen besetzten Agentur in Nordkurdistan und der Türkei ohne VPN-Dienste nicht mehr abrufbar. Sogar die Ersatzseite mit der URL http://jinnews40.xyz/ ließ das Gericht vorsichtshalber sperren. Auf wessen Antrag hin der Beschluss getroffen wurde, ist derweil noch unklar. In der Vergangenheit lauteten die Anschuldigungen häufig, die Mitarbeiterinnen würden der PKK nahestehen.
Vorgängerin im Ausnahmezustand verboten
JinNews existiert seit September 2017 und berichtet aus feministischer Perspektive in den Sprachen Kurmancî, Kirmanckî – diese Varietät des Kurdischen wird auch Zazakî, Dimilkî oder Kirdkî genannt –, Türkisch, Englisch und Arabisch. Die Agentur sitzt in Amed und ist bekannt für ihre kritische und intensive Auseinandersetzung mit der politischen und gesellschaftlichen Lage im Land. Die Vorgängerin JINHA, zu deren Gründerinnen unter anderem die Künstlerin Zehra Doğan gehört, war zuvor im Ausnahmezustand per Dekret verboten worden. Eine neue Webseite für den Zugriff aus der Türkei wurde bisher noch nicht eingerichtet. Außerhalb des Landes ist die Seite weiterhin abrufbar.