Journalistin Ayşe Güney in Amed festgenommen

Die kurdische Journalistin Ayşe Güney ist in Amed auf richterliche Anordnung festgenommen worden. Was der Redakteurin der feministischen Frauennachrichtenagentur JinNews vorgeworfen wird, ist unklar.

Die Journalistin Ayşe Güney ist in der nordkurdischen Provinz Amed (türk. Diyarbakir) festgenommen worden. Gegen 4.30 Uhr stürmten Einsatzkräfte der Polizei am Dienstagmorgen die Wohnung der Redakteurin der feministischen Frauennachrichtenagentur JinNews im Bezirk Payas (Kayapinar) und durchsuchten sie. Währenddessen wurden Güney und ihre Kolleginnen, die zu Gast waren, zunächst unbemerkt von Beamten fotografiert. Die Razzia dauerte etwa zweieinhalb Stunden.

Wie zu erfahren war, erfolgte die Festnahme von Güney, die auch Sprecherin der Journalistinnen-Plattform Mezopotamya (Mezopotamya Kadın Gazeteciler Platformu, MKGP) ist, auf Anordnung der 2. Strafkammer am Amtsgericht in Amed. Mit welcher Begründung sie in Gewahrsam genommen wurde, ist noch unklar.

Wie allgemein die kritische und insbesondere die kurdische Presse, steht auch JinNews im Visier der türkischen Behörden. Regelmäßig wird die Nachfolgerin der weltweit ersten reinen Frauennachrichtenagentur JINHA mit Repression überzogen, da von ihr eine Identität stiftende Wirkung ausgeht. Gegen fast alle Mitarbeiterinnen laufen sogenannte Terrorverfahren, viele wurden bereits zu Freiheitsstrafen verurteilt.

Webseite wird regelmäßig geblockt

Im Februar hatte das türkische Amt für Informationstechnologien und Kommunikation (BTK) die Internetseite von JinNews in der Türkei gesperrt – zum neunten Mal. Gründe wurde nicht genannt. Die Behörde stützte sich bei der Maßnahme auf das umstrittene Gesetz 5651 für Internetüberwachung und Netzsperren. Das Gesetz trat 2007 mit dem Ziel in Kraft, die Persönlichkeitsrechte zu schützen – so die türkische Regierung. Es ermöglicht den Behörden eine weitgehende Zensur des Internets: Webseiten können mit und ohne gerichtliche Anordnung gesperrt werden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschied, dass das Gesetz 5651 den Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt. Inzwischen hat die Türkei das Gesetz sogar verschärft.

JinNews hat am 25. September 2017 mit der Berichterstattung begonnen. Die Vorgängerin JINHA, zu deren Gründerinnen unter anderem die Künstlerin Zehra Doğan gehört, war zuvor im Ausnahmezustand per Notstandsdekret verboten worden.