Die wegen Terrorvorwürfen angeklagte kurdische Journalistin Kibriye Evren muss sich nicht mehr bei den Behörden melden. Der fünfte Schwurgerichtshof Diyarbakir (kurd. Amed) zog beim neunten Verhandlungstag im Prozess gegen Evren eine Verfügung mit entsprechenden Auflagen zurück. Das Ausreiseverbot bleibt allerdings bestehen.
Der Korrespondentin der feministischen Nachrichtenagentur JinNews wird „Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation” und „Terrorpropaganda” vorgeworfen. Die 25-seitige Anklageschrift beruht im Allgemeinen auf Aussagen von „geheimen Zeugen”, Beiträgen in den sozialen Medien und Ein- und Ausreisestempeln der Türkei. Auch politische Aktivitäten Evrens für den Demokratischen Gesellschaftskongress (DTK) und die Bewegung Freier Frauen (TJA) sowie den mittlerweile verbotenen Kongress der Freien Frau (KJA) wurden als Beweise in der Anklageschrift aufgeführt. Im Oktober 2018 war Evren im Zuge einer groß angelegten Operation zusammen mit etwa 140 weiteren Oppositionellen in der Türkei verhaftet worden. Erst vergangenen November wurde der Haftbefehl gegen sie aufgehoben.
An der heutigen Verhandlung konnte Kibriye Evren aufgrund ihrer schlechten gesundheitlichen Verfassung nicht teilnehmen. Im Gericht wurde sie von den Anwält*innen Pirozhan Karali und Resul Tamur vertreten. Diese beantragten eine längere Pause bis zur nächsten Verhandlung, da sich die Journalistin innerhalb der nächsten vier Monate mehreren operativen Eingriffen unterziehen muss. Dem Antrag gab das Gericht statt und vertagte sich auf den 14. Juli 2020.