Der Korrespondent der Nachrichtenagentur Mezopotamya (MA), Mehmet Aslan, ist am 5. Januar in seiner Wohnung in Istanbul festgenommen und drei Tage später wegen vermeintlicher Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation verhaftet worden. Nun hat die Staatsanwaltschaft in Antalya Anklage gegen ihn erhoben. Gleichzeitig entschied das Gericht seine weitere Inhaftierung.
Die Anklageschrift liest sich wie eine Bankrotterklärung der Pressefreiheit in der Türkei. Aslan wird vorgeworfen, für die legale Nachrichtenagentur Abonnenten betreut, Nachrichten über den Hungerstreik im Gefängnis verbreitet und den Begriff „der PKK-Vorsitzende Abdullah Öcalan“ verwendet zu haben. Mit diesen „Beweisen“ wird seine Mitgliedschaft in einer „Terrororganisation“ untermauert. Außerdem habe Aslan in einem Gespräch mit einem Angehörigen eines Gefangenen das Wort „Exil“ verwendet und „Informationen von Angehörigen von Gefangenen gesammelt und diese an die Presse der Terrororganisation weitergeben und damit dafür gesorgt, dass provokative Meldungen verbreitet werden“.
ANF-Bericht als „Beweis“ für Mitgliedschaft in Terrororganisation
Die Staatsanwaltschaft fügt an, dass auch die Berichterstattung von ANF über Aslans Festnahme ein deutlicher Hinweis auf seine Mitgliedschaft in einer „Terrororganisation“ sei. Auch sämtliche Nachrichten, die Aslan veröffentlichte, wurden als Straftaten eingeordnet.