Journalist:innen seit acht Monaten im Hausarrest

Gegen drei Korrespondent:innen der Agenturen MA und JinNews ist im Februar von einem türkischen Gericht Hausarrest angeordnet worden. Auf diese Weise soll unliebsame Berichterstattung verhindert werden, sagt ihr Anwalt.

„Terrorverdacht“

Gegen die Journalist:innen Delal Akyüz, Tolga Güney und Melike Aydın wurde vor acht Monaten von einem Gericht in Izmir Hausarrest angeordnet. Seitdem hat sich in dem Verfahren nichts mehr getan. Akyüz und Güney sind Korrespondenten der Nachrichtenagentur Mezopotamya (MA), Melike Aydın arbeitet für die Frauenagentur JinNews. Die drei Journalist:innen wurden am 13. Februar bei einer „Antiterroroperation“ in Izmir festgenommen, zusammen mit Fatma Funda Akbulut aus dem Medienbüro der DEM-Partei, der MA-Korrespondentin Semra Turan und Cihan Başakçıoğlu von der Zeitung Duvar.

Die Staatsanwaltschaft beantragte damals Haftbefehle wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation. Die Anschuldigungen der Behörde basieren auf Aussagen der Kronzeugin Buse Aslan und der journalistischen Tätigkeit der Betroffenen. Das zuständige Gericht in Izmir erließ keine Haftbefehle und ordnete stattdessen Hausarrest und Meldeauflagen an.

Das Verfahren gegen den Duvar-Korrespondenten Cihan Başakçıoğlu ist mittlerweile eingestellt worden. Gegen die DEM-Mitarbeiterin Funda Akbulut läuft ein Anklageverfahren vor dem Strafgericht Izmir. Im Fall von Semra Turan (MA), die gegen juristische Meldeauflagen freigelassen wurde, und die in den Hausarrest entlassenen Korrespondent:innen von MA und JinNews gibt es noch keine Entscheidung.

Wie Rechtsanwalt Onurcan Aykut gegenüber MA mitteilte, begründen die Behörden die sich in die Länge ziehenden Ermittlungen mit der Auswertung der bei der Operation beschlagnahmten Datenträger. Aykut bewertet sowohl die Dauer des Hausarrests als auch die Beschlagnahmung journalistischen Materials als rechtswidrig. „Hausarrest ist eine Strafe ohne Anklage“, sagte der Anwalt. „Wie bei fast allen Ermittlungen der Antiterrorpolizei werden in der Verfassung und in der allgemeinen Gesetzgebung festgeschriebene Rechte und Grundsätze verletzt. Wären meine Mandanten in Untersuchungshaft, hätte bereits eine Anklageschrift vorliegen müssen. Auf diese Weise wird das Verfahren in die Länge gezogen und journalistische Betätigung behindert.“

Foto: Nach der Freilassung im Februar 2024 in Izmir © MA