Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Türkei wegen einer Haftstrafe für den kurdischen Politiker und ehemaligen Bürgermeister von Êlih (Batman), Nejdet Atalay, zur Zahlung von 7.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Das Gericht in Straßburg befand in seinem Urteil, dass die Freiheitsstrafe von zehn Monaten ungerechtfertigt sei.
EGMR: Vorwürfe rechtfertigen Haftstrafe nicht
Nejdet Atalay, der mittlerweile im europäischen Exil lebt, war 2008 in Amed (Diyarbakir) wegen „Propaganda für die PKK“ angeklagt worden, weil er zwei Jahre zuvor an der Beerdigung von vier Guerillakämpfer*innen teilgenommen hatte, die im Kampf gegen die türkische Armee ums Leben kamen. Die Staatsanwaltschaft begründete damals ihre Anklage damit, dass Atalay die Gefallenen als Guerillakämpfer bezeichnete. Zu dieser Auffassung gelangte auch das Gericht und verteilte den Politiker wegen Terrorwürfen.
Laut dem EGMR sei die Begründung für das Urteil allerdings keine ausreichende Rechtfertigung für eine Haftstrafe. Die Straßburger Richter urteilten, dass ein Verstoß gegen die Bestimmungen des Rechts auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung aus der Europäischen Menschenrechtskonvention vorliegt.