EGMR fordert von Ankara Verteidigung für Mandatsaberkennung an

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat im Verfahren wegen der Aberkennung der Mandate vier ehemaliger HDP-Abgeordneter Ankara zu einer Stellungnahme aufgefordert.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat im Verfahren wegen der Aberkennung der Mandate der ehemaligen Abgeordneten der Demokratischen Partei der Völker (HDP) Selma Irmak, Ahmet Yıldırım, Osman Baydemir und des mittlerweile verstorbenen Abgeordneten Ibrahim Ayhan Ankara zu einer Stellungnahme aufgefordert. Das Erdoğan-Regime hatte durch eine Änderung des der türkischen Verfassung am 20. Mai 2016 unter anderem die Aufhebung der Immunität von Abgeordneten aufgrund vergangener Straftaten möglich gemacht. Dieser Paragraf richtete sich gezielt gegen die HDP. Direkt nach der Verfassungsänderung wurde die Immunität von 150 Abgeordneten, davon 53 von der HDP aufgehoben. Allerdings wurden nur bei HDP-Abgeordneten Mandate nach ihrer Inhaftierung wegen „Abwesenheit im Parlament“ oder der „Verurteilung zu einer Haftstrafe“ aberkannt. Dies betrifft elf HDP-Abgeordnete. Neun HDP-Abgeordnete, unter ihnen die weit über die HDP hinaus populären ehemaligen Ko-Vorsitzenden der Partei Figen Yüksekdağ und Selahattin Demirtaş, sind inhaftiert.

Die Abgeordneten Besime Konca, Ferhat Encü, Faysal Sarıyıldız, Osman Baydemir, Figen Yüksekdağ, Ahmet Yıldırım, Nursel Aydoğan, Tuğba Hezer, Leyla Zana, Selma Irmak und der im Exil verstorbene Ibrahim Ahyan hatten sich über ihre Anwält*innen an den EGMR gewandt und dargelegt, dass der Rechtsweg in der Türkei ausgeschöpft ist.

Während bei einigen Abgeordneten das Verfahren noch läuft, hat der EGMR in Bezug auf die Mandatsaberkennung der Abgeordneten Selma Irmak, Ahmet Yıldırım, Osman Baydemir und İbrahim Ayhan eine Stellungnahme zur Verteidigung von der Türkei angefordert. Die Klage war von den Anwält*innen Reyhan Yalçındağ Baydemir und Mesut Beştaş eingereicht worden. In der Klage wurde der EGMR angerufen, der Frage nachzugehen, ob die Türkei das in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Recht auf „freie Wahlen“ verletzt hatte. Yalçındağ Baydemir kündigte an, die nächsten juristischen Schritte abhängig von der Verteidigung der Türkei zu planen.