Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Türkei wegen Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung verurteilt. Erfolg hatte eine Beschwerde des kurdischen Politikers Selahattin Demirtaş, der im Juli 2005 als damaliger Vorsitzender der Zweigstelle des Menschenrechtsvereins IHD in Amed (Diyarbakir) an einer Sendung des kurdischen Fernsehsenders Roj TV teilnahm und daraufhin wegen „Terrorporpaganda” zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde.
Das Straßburger Gericht verurteilte die Türkei auf Grundlage des Artikels zehn der Europäischen Menschenrechtskonvention. In der Sendung hatte sich Demirtaş zum Besuchsverbot beim kurdischen Vordenkers Abdullah Öcalan auf der Gefängnisinsel Imrali sowie dessen Rolle bei der Lösung der kurdischen Frage geäußert. Die Straßburger Richter sahen es als erwiesen an, dass die Türkei gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung verstoßen hat und verurteilte Ankara deshalb zur Zahlung von einer Entschädigung in Höhe von 2000 Euro für Demirtaş. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Klägers fallen der Türkei zur Last.
Der 46-jährige Menschenrechtsanwalt und ehemalige Ko-Vorsitzende der HDP (Demokratische Partei der Völker) Selahattin Demirtaş wurde am 4. November 2016 zeitgleich mit zahlreichen weiteren Abgeordneten seiner Partei festgenommen und anschließend inhaftiert. Seitdem sitzt er im Hochsicherheitsgefängnis von Edirne.