EGMR verurteilt Türkei wegen KCK-Verfahren

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat aufgrund der 2009 geführten KCK-Verfahren die Türkei zur Zahlung von Entschädigungen für die Opfer verurteilt.

Im Rahmen des sogenannten KCK-Hauptverfahrens waren im Jahr 2009 insgesamt 83 kurdische Politiker*innen durch das türkische Regime über 18 Monate verhaftet worden, bevor sie das erste Mal aufgrund der Anschuldigungen gegen sie vor Gericht gestellt wurden. In dieser Zeit durften die Anwält*innen der Angeklagten 15 Monate lang aufgrund eines Geheimhaltungsbeschlusses der Akten keinen Widerspruch zur Haftsituation ihrer Mandant*innen einreichen.

Dagegen hatten die Anwält*innen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) geklagt. Ihrer Klage wurde nun rechtgegeben. Das Straßburger Gericht verurteilte die Türkei auf Grundlage des Artikels fünf der Europäischen Menschenrechtskonvention, der das Recht auf Freiheit und Sicherheit regelt. In Absatz vier dieses Artikels heißt es: „Jede Person, die festgenommen oder der die Freiheit entzogen ist, hat das Recht zu beantragen, dass ein Gericht innerhalb kurzer Frist über die Rechtmäßigkeit der Freiheitsentziehung entscheidet und ihre Entlassung anordnet, wenn die Freiheitsentziehung nicht rechtmäßig ist.“

Der EGMR sah es als erwiesen an, dass die Türkei gegen diesen Absatz des Artikels im Falle des KCK-Verfahrens verstoßen hat und verurteilte Ankara deshalb zur Zahlung von Entschädigungsen in Höhe von jeweils 2.750 Euro für die Betroffenen.