Mehmet Çakas akut von Abschiebung in die Türkei bedroht

Dem kurdischen Aktivisten Mehmet Çakas droht ganz akut die Abschiebung in die Türkei. Er kann jederzeit in der JVA Uelzen abgeholt und direkt abgeschoben werden. Der Fall stellt ein Novum in der deutschen Rechtspraxis dar.

Novum im Umgang mit kurdischen Aktivisten

Mehmet Çakas ist akut von einer Abschiebung in die Türkei bedroht. Der kurdische Aktivist ist vom Oberlandesgericht Celle wegen Mitgliedschaft in der PKK zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Derzeit sitzt er in der JVA Uelzen in Niedersachsen in Strafhaft, sein Entlassungszeitpunkt ist im Oktober 2025.

Es ist sicher, dass die türkischen Behörden von dem deutschen Verfahren Kenntnis haben, da unter anderem in türkisch- und kurdischsprachigen Medien darüber berichtet wurde. Daneben läuft gegen ihn auch in der Türkei ein Strafverfahren wegen des Vorwurfs der PKK-Mitgliedschaft. „Dass Menschen, denen in der Türkei Mitgliedschaft in der PKK vorgeworfen wird, dort kein faires Verfahren erwartet, ist seit langem bekannt, deswegen ist es in der Vergangenheit nach unserer Kenntnis auch nicht vorgekommen, dass jemand der in Deutschland als PKK-Mitglied verurteilt wurde, in die Türkei abgeschoben wurde“, erklärte Rechtsanwalt Dr. Björn Elberling gegenüber ANF.

Wie der Strafverteidiger weiter mitteilte, hat Mehmet Çakas einen Asylantrag gestellt, der vom BAMF abgelehnt wurde: Gegen die Ablehnung hat er über eine Anwältin Klage eingereicht und einen Antrag auf Eilrechtsschutz gestellt. Völlig überraschend hat das Verwaltungsgericht Lüneburg am 11. Juni 2025 den Eilantrag abgelehnt, ohne sich mit den gegen eine Abschiebung sprechenden Gründen, die von der Anwältin vorgetragen wurden, überhaupt inhaltlich auseinanderzusetzen. Gegen diese Entscheidung hat seine Anwältin bereits das zulässige Rechtsmittel, die sogenannte Anhörungsrüge, eingelegt. Ein Termin zur Anhörung über diese Rüge ist bestimmt auf den 8. September 2025.

Allerdings mehren sich die Anzeichen, dass die deutschen Behörden Mehmet Çakas noch vor diesem Termin in die Türkei abschieben wollen, so Rechtsanwalt Elberling: „Am 3. Juli hat die Generalstaatsanwaltschaft Celle beschlossen, für den Fall der Abschiebung von Mehmet Çakas auf die weitere Vollstreckung der Strafe zu verzichten. Das bedeutet konkret: Mehmet Çakas droht ganz akut die Abschiebung in die Türkei. Er kann jeden Tag in der JVA Uelzen abgeholt und direkt in die Türkei abgeschoben werden.“