Anwaltsteam: CPT muss dringend Imrali besuchen!

Die Anwält:innen des Rechtsbüros Asrin fordern das Antifolterkomitee des Europarats auf, dringend Abdullah Öcalan und die anderen auf Imrali isolierten Gefangenen zu besuchen.

Seit 17 Monaten kommen keinerlei Informationen von der Gefängnisinsel Imrali. Dort sind der kurdische Repräsentant Abdullah Öcalan und die politischen Gefangenen Hamili Yıldırım, Ömer Hayri Konar und Veysi Aktaş isoliert.

Das Rechtsbüros Asrin wandte sich jetzt in einem Dringlichkeitsantrag an das Komitee des Europarats zur Verhinderung von Folter (CPT) und forderte einen umgehenden Besuch einer Delegation des CPT auf Imrali. Die Anwält:innen beschreiben die Haft ihrer Mandanten als „Incommunicado“-Haft. Diese Form der totalen Informations- und Kontaktsperre ist nach internationalem Recht verboten. Das Anwaltsteam weist auf die systematische Verletzung des Folterverbots auf Imrali hin. In dem Antrag werden insbesondere die Rechtsverletzungen im Zeitraum zwischen April und August diesen Jahres thematisiert.

61 Anträge in fünf Monaten abgelehnt

In dem Schreiben an das CPT wird berichtet, dass die Generalstaatsanwaltschaft von Bursa und die Gefängnisleitung von Imrali 40 Besuchsanträge der Anwält:innen und 21 Besuchsanträge von Familienangehörigen abgewiesen haben.

775 Anträge von Anwält:innen wurden ignoriert

Am 10. Juni 2022 wandten sich 775 Anwält:innen an die Generalstaatsanwaltschaft von Bursa und die Gefängnisverwaltung von Imralı und beantragten aus Protest gegen die Isolation einen Besuch bei den Gefangenen auf Imrali. Ihre Anträge wurden jedoch vollständig ignoriert.

Das Anwaltsteam der Imrali-Gefangenen kritisiert außerdem, dass Telefongespräche und Besuche an Feiertagen verhindert wurden und es nicht einmal bekannt sei, ob die Briefe an ihre Mandanten, die sie zwischen März und August geschickt hatten, angekommen seien.

Die Anwält:innen berichten zudem über neue Besuchsverbote und Disziplinarstrafen. Das am 12. Oktober 2021 verhängte sechsmonatige Besuchsverbot für Rechtsanwält:innen sei am 22. April 2022 abgelaufen und ein direkt darauf gestellter Besuchsantrag einfach ignoriert worden.

Mittlerweile ist jedoch bekannt, dass das 2. Vollzugsgericht von Bursa bereits am 13. April 2022, also vor Ablauf des Besuchsverbots, ein neues sechsmonatiges Verbot für Anwält:innen erlassen hat. Das Rechtsbüro Asrin weist darauf hin, dass es von dieser Entscheidung erst im Nachhinein in Kenntnis gesetzt wurde.

Disziplinarstrafen werden heimlich verhängt

Die Anwält:innen berichten, dass obwohl eine am 3. Februar 2022 vom Disziplinarausschuss von Imrali verhängte Strafe im Juni auslief, ein weiterer Besuchsantrag abgelehnt worden war. Auch die nächsthöhere Instanz, das 1. Vollzugsgericht in Bursa, lehnte den Antrag ab und teilte mit, die „Disziplinarstrafe“ dauere weiter an. Die Strafe, auf die sich bezogen wurde, war jedoch bereits am 22. Mai beendet worden. Die Anwält:innen erfuhren, dass am 31. Mai 2022 eine neue dreimonatige Disziplinarstrafe verhängt wurde.

Das Rechtsbüro kritisierte die „heimliche“ Verhängung dieser Strafe, so werde jeglicher juristischer Schutz ihrer Mandanten verhindert. Dies stelle eine Straftat dar.

Die Anwält:innen stellten darüber hinaus fest, dass jeglicher Kontakt Öcalans und der anderen Gefangenen auf Imrali zur Außenwelt ohne Unterbrechung blockiert werde und den Gefangenen jeglicher Rechtsschutz verwehrt werde. Sie forderten das CPT auf, Imrali umgehend zu besuchen. Es sei eine grundlegende Aufgabe des CPT, weitere Schäden von den Gefangenen abzuwenden. Außerdem müsse das CPT dafür sorgen, dass kontinuierliche Anwaltsbesuche ermöglicht werden und die Verhinderung solcher Besuche durch rechtswidrige Gerichtsentscheidungen ein Ende hat.

Gleichzeitig müsse unter Garantie des Besuchsrechts auch das Recht auf regelmäßige Telefongespräche und schriftliche Kommunikation ermöglicht werden. Die Beschränkung des Zugangs der Gefangenen zu Zeitschriften, Zeitungen und Büchern muss aufgehoben werden.

Das Rechtsbüro Asrin erklärt abschließend: „Es wird dringend gefordert, dass Zwangsmaßnahmen ergriffen werden, um die Bedingungen der Folter, der unmenschlichen Behandlung und Misshandlung, sowie der Isolationshaft zu beseitigen, und damit die in Artikel 10/2 des Übereinkommens vorgesehenen Verfahren eingehalten werden.“