Anwälte von Abdullah Öcalan stellen erneut Besuchsantrag

Von den Anwält:innen des Rechtsbüros Asrin ist erneut bei der Oberstaatsanwaltschaft Bursa ein Antrag für ein persönliches Treffen mit ihrem Mandanten Abdullah Öcalan gestellt worden.

Die Rechtsanwält:innen Raziye Öztürk, Faik Özgür Erol, Rezan Sarıca und Emran Emekçi des Istanbuler Rechtsbüros Asrin haben erneut einen Besuchsantrag für ein persönliches Treffen mit ihrem Mandanten Abdullah Öcalan bei der Oberstaatsanwaltschaft in Bursa sowie bei der Justizvollzugsbehörde auf Imrali gestellt. Sie erklärten, dass sie alle vierzehn Tagen einen Besuchsantrag bei den zuständigen Behörden stellen würden, diese jedoch systematisch unbeantwortet blieben.

Willkürliche Disziplinarstrafen zur Aufrechterhaltung der Isolation

Oft würde dies nach Monaten mit zuvor nicht bekannten Besuchsverboten begründet. So wurde am 18. August 2021 vom Disziplinarausschuss der Justizvollzugsanstalt Imrali ein dreimonatiges Kontaktverbot mit den Familienangehörigen von Abdullah Öcalan verhängt. Obwohl dieses Verbot am 18. November ausgelaufen sei, blieben die Besuchsanträge weiterhin unbeantwortet.

Die Anwält:innen hatten daraufhin am 28. März 2022 nochmals einen Antrag beim Justizvollzugsgericht in Bursa mit der Forderung auf Aufhebung aller rechtlichen Hürden und einer Besuchserlaubnis für die Familienangehörigen eingereicht. Das Gericht antwortete am 29. März mit der Ablehnung des Antrags und gab an, dass gegen Abdullah Öcalan erneut eine Disziplinarstrafe verhängt worden sei. Der Besuchsantrag sei deshalb abgelehnt worden.

Nach Angaben des Gerichts ist am 3. Februar ein dreimonatiges Besuchsverbot als Disziplinarstrafe angeordnet worden, diese sei am 21. Februar in Kraft getreten. Für seinen Rechtsbeistand wurde am 12. Oktober 2021 ein sechsmonatiges Besuchsverbot verhängt. Trotz des Auslaufens des Verbots am 22. April diesen Jahres blieben die Besuchsanträge der Anwält:innen weiterhin unbeantwortet. Daraufhin wendeten sie sich erneut an das Gericht von Bursa, um den Grund zu erfahren.

Das Gericht lehnte den Antrag der Anwält:innen mit der Begründung ab, dass am 13. April ein sechsmonatiges Besuchsverbot für ihren Mandanten ausgesprochen worden sei. Gründe für dieses Verbot wurden nicht genannt. Am 6. Mai 2022 legte das Rechtsbüro Asrin gegen dieses Kontaktverbot Widerspruch ein.

Kein Lebenszeichen seit März 2021

Seit dem 25. März 2021 gibt es kein Lebenszeichen von den Gefangenen auf der Insel Imrali im Marmara-Meer. Es ist keinerlei Kontakt zu dem seit über 23 Jahren auf Imrali inhaftierten Abdullah Öcalan und seinen Mitgefangenen Ömer Hayri Konar, Hamili Yıldırım und Veysi Aktaş möglich. Das Rechtsbüro Asrin hat zuletzt Mitte April beim Europäischen Komitee zur Verhinderung von Folter (CPT) eine Untersuchung der aktuellen Totalisolation und der systematischen Verletzung des Folterverbots durch die Institution des Europarats beantragt.