IS-Anhängerin Denise S. in Stuttgart angeklagt

Die Bundesanwaltschaft hat Denise S. in Stuttgart wegen IS-Mitgliedschaft angeklagt. Denise S. soll in Deutschland Geld gesammelt haben, um einer in Nordsyrien internierten IS-Frau zur Flucht zu verhelfen.

Die Bundesanwaltschaft hat vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart Anklage gegen die deutsche Staatsangehörige Denise S. wegen Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ erhoben. Denise S. war Ende August in Oberbayern festgenommen worden und ist in Untersuchungshaft.

Laut Bundesanwaltschaft hängt Denise S. einem „extremistisch-islamistischen Weltbild“ an und hat sich spätestens im Juli 2020 von Deutschland aus dem IS angeschlossen. Gemeinsam mit dem Iraker Aymen A.-J., mit dem sie nach islamischem Ritus verheiratet ist, soll sie Geld gesammelt und an IS-Mitglieder in Syrien transferiert haben. Ihr Ehemann ist gesondert angeklagt, er wurde bereits Anfang des Jahres verhaftet.

Denise S. wird vorgeworfen, entsprechend ihrer Aufgabe im IS ab Juli 2020 mit einer im Autonomiegebiet Nord- und Ostsyrien internierten Islamistin kommuniziert zu haben, um ihre Flucht aus dem Lager und die Rückkehr zum IS zu ermöglichen. Dafür richtete Denise S. ein Spendenkonto ein und verfasste einen Spendenaufruf. Auch eine IS-Frau in Idlib wurde von ihr finanziell unterstützt.

Zudem wusste Denise S. spätestens seit Mitte Dezember 2020, dass Aymen A.-J. nach Afrika reisen wollte, um sich dort einem IS-Verband anzuschließen und sodann in Afrika oder Syrien für den IS tätig zu werden. Ayman A.-J. wurde bei dem Versuch der Ausreise aus Deutschland festgenommen.