Sechseinhalb Jahre Haft für deutsche IS-Anhängerin

Eine 23-jährige Deutsche aus Konstanz ist vom Düsseldorfer Oberlandesgericht als IS-Terroristin und Sklavenhalterin zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Der 7. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat eine deutsche Anhängerin der dschihadistischen Terrormiliz „Islamischer Staat” (IS)” zu sechseinhalb Jahren Jugendhaft verurteilt.  Das Gericht sprach Sarah O. aus Konstanz am Mittwoch wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland und Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig. Der nicht-öffentliche Prozess gegen die inzwischen 23-Jährige ging damit nach mehr als eineinhalb Jahren Dauer zu Ende. Ebenfalls in Haft müssen die Eltern eines Kölner IS-Dschihadisten, den O. in Syrien geheiratet hatte.

Sarah O. war dem Gericht zufolge im Alter von 15 Jahren aus der Bodenseeregion nach Syrien ausgereist, „um sich dort am Kampf gegen das syrische Regime und am Aufbau eines islamischen Staates nach den Regeln der Scharia zu beteiligen”. Sie schloss sich dem IS an und heiratete den deutschen IS-Söldner Ismail Sakarya, mit dem sie drei Kinder bekam. In Dscharabulus, Minbic (Manbidsch), Raqqa und Al-Mayadin „förderte” sie die Tätigkeit ihres Ehemannes.

Ezidinnen traten als Nebenklägerinnen auf

Gemeinsam mit ihrem Ehemann hielt die Deutsch-Algerierin nach Überzeugung des Gerichts insgesamt fünf ezidische Frauen und zwei Mädchen in Syrien als Sklavinnen. Eines der Mädchen, eine 14-Jährige, sei bei einer durch O. gebilligten Überlandfahrt über eine bereits am Vortag unter Beschuss stehende Straße getötet worden. Drei der fünf ezidischen Sklavinnen traten in dem Prozess in Deutschland als Nebenklägerinnen auf.

Zwei von ihnen gaben laut Gericht an, von Ismail Sakarya vergewaltigt worden zu sein. „Dies geschah mit Einverständnis der Angeklagten Sarah O., welche dieses Vorgehen gegen die schutzlosen Frauen nach den Regeln des IS für geboten hielt und ihren ‚Ehemann’ in seinem Handeln bestärkte”, heißt es im Urteil des Düsseldorfer Oberlandesgerichts. Vertreter der Nebenklage war der Oldenburger Jurist Necdal Disli. Zum ersten Mal in Deutschland hat damit ein ezidischstämmiger Rechtsanwalt an einem Großverfahren gegen IS-Mitglieder mitgewirkt.

Genozid und Femizid an ezidischer Gemeinschaft

Im August 2014 verübte der IS einen Genozid und Femizid an den Ezidinnen und Eziden in Şengal, dem Hauptsiedlungsgebiet dieser uralten Religionsgemeinschaft im Norden des Irak (Südkurdistan). Schätzungen nach fielen etwa 10.000 Menschen den Verbrechen der Terrormiliz zum Opfer. Über 7.000 Frauen und Kinder wurden vom IS entführt, mehr als 400.000 Menschen aus ihrer Heimat vertrieben und weitere Tausende werden bis heute vermisst. 

Eltern helfen beim Kauf von Waffenzubehör

Bei ihrer Flucht aus dem IS-Gebiet wurde O. im Februar 2018 von türkischen Sicherheitskräften festgenommen und später nach Deutschland abgeschoben, wo sie bei ihrer Einreise im September desselben Jahres festgenommen wurde. Sie saß seitdem in Untersuchungshaft. Eine der von O. versklavten ezidischen Mädchen musste im nordsyrischen Raqqa unter anderem auch für die Hamburger IS-Rückkehrerin Omaima Abdi Putzarbeiten erledigen.

Die Eltern des Dschihadisten Ismail Sakarya waren in dem Verfahren ebenfalls angeklagt. Seine Mutter Perihan Sakarya wurde wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt, der Vater Ahmet Sakarya zu drei Jahren Haft. Der Sohn des Kölner Ehepaars soll gemeinsam mit seinem Bruder Yunus Emre Sakarya seit Oktober 2013 dem IS und dessen Verbündeten Waffenzubehör und Ausrüstungsgegenstände verkauft haben. Dazu errichteten die Brüder der Bundesanwaltschaft zufolge ein internationales Logistiknetzwerk.

Dem Oberlandesgericht zufolge wirkten die Eltern an der Beschaffung von Waffenzubehör und Ausrüstungsgegenständen mit und transportierten auch selbst Gegenstände nach Syrien. „Zudem förderten die Angeklagten die Tätigkeit ihrer Söhne für den ‚IS’ ab Mitte 2014 durch Geldzahlungen”, führte das Gericht weiter aus.

Die Angeklagten können beim Bundesgerichtshof Einspruch gegen das Urteil einlegen. Sarah O. und Perihan Sakarya bleiben mindestens bis zum rechtskräftigen Urteil weiter in Haft. Ahmet Sakarya darf bis zum Haftantritt auf freiem Fuß bleiben. Wegen der überlangen Verfahrensdauer gelten jeweils drei Monate der gegen das Ehepaar verhängten Gesamtfreiheitsstrafe als vollstreckt.