Mehr als vier Jahre Haft für IS-Rückkehrerin

Die IS-Rückkehrerin aus Leverkusen ist zu mehr als vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Gericht sprach die 35-Jährige nicht nur als Terroristin schuldig.

Die Leverkusener IS-Rückkehrerin Nurten J. ist zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf sprach die 35-jährige Deutsche am Mittwoch nicht nur als Terroristin schuldig, sondern auch wegen Kriegsverbrechen gegen das Eigentum, Kriegswaffenbesitz, Verletzung der Fürsorgepflicht und Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Die Bundesanwaltschaft hatte vier Jahre und acht Monate Haft gefordert, ihr Rechtsbeistand dreieinhalb Jahre. Die Frau hatte ein Teilgeständnis abgelegt.

Nurten J. war im Februar 2015 mit ihrer damals dreijährigen Tochter nach Nordsyrien ausgereist, um sich der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) anzuschließen. Über ein „Heiratsinstitut“ in Raqqa, der einstigen Hauptstadt des selbsternannten IS-Kalifats, ehelichte sie den ebenfalls aus Deutschland ausgereisten Dschihadisten Ismael S. aus Husum und ließ sich mit ihrer Familie in einer vom IS beschlagnahmten Wohnung nieder. Laut Anklage sei Nurten J., inzwischen dem IS beigetreten, stets bewaffnet gewesen und habe in den Jahren 2016 bis 2017 mindestens 50 Mal die Arbeitskraft einer versklavten Ezidin missbraucht. Die Ezidin war zuvor im Rahmen des IS-Genozids im August 2014 aus der ezidischen Şengal-Region verschleppt und einer Freundin der Leverkusenerin als Sklavin verkauft worden. Sie hatte in dem Prozess als Zeugin ausgesagt.

Nach der Zerschlagung der Territorialherrschaft des IS geriet Nurten J. im Frühjahr 2019 in Gefangenschaft der Demokratischen Kräfte Syriens (QSD). Anschließend reiste sie in die Türkei, von wo aus sie im Juli vergangenen Jahres nach Deutschland abgeschoben wurde. Wie sie in die Türkei gelangte, ist unbekannt. Vermutlich entkam sie aus dem Internierungslager Hol (al-Haul) im nordostsyrischen Hesekê. Inzwischen habe sie sich glaubhaft von der Terrormiliz distanziert, befand das Gericht.