Eine deutsche IS-Rückkehrerin, die gestern bei ihrer Einreise am Berliner Flughafen BER durch Beamte des Landeskriminalamts Schleswig-Holstein festgenommen wurde, ist verhaftet worden. Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs hat am Donnerstag den Haftbefehl gegen Stefanie A. in Vollzug gesetzt. Die Frau wird der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung, der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht sowie eines Kriegsverbrechens gegen Personen beschuldigt. Nach ersten Ermittlungen soll sie ihren minderjährigen Sohn 2016 zu ihrem Ehemann zur Dschihadistenmiliz „Islamischer Staat” (IS) nach Syrien mitgenommen haben. Dort wurde der Sohn zum Kämpfer ausgebildet und starb bei einem Luftangriff.
In dem Haftbefehl wird der IS-Anhängerin im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt: „Stefanie A. reiste im Sommer 2016 mit ihrem minderjährigen Sohn zu ihrem Ehemann nach Syrien, um im Herrschaftsgebiet der ausländischen terroristischen Vereinigung ‚Islamischer Staat (IS)’ zu leben. Der Ehemann hatte Deutschland bereits im Sommer 2015 verlassen und sich für den IS an den bewaffneten Auseinandersetzungen in Syrien beteiligt.
Nach ihrer Ankunft in Syrien schloss sich Stefanie A. dem IS an. Bis zum Frühjahr 2018 hielt sie sich mit ihrer Familie in den Ortschaften Raqqa, Gharanji und Hajin auf. Dort führte die Beschuldigte den Haushalt. Weiter veranlasste sie zusammen mit ihrem Ehemann, dass der damals unter 15 Jahre alte Sohn in einem militärischen Ausbildungslager der Terrororganisation Unterricht im Umgang mit Schusswaffen erhielt. Der Sohn wurde zudem aktiv bei militärischen Operationen eingesetzt. Zu einem derzeit nicht näher feststellbaren Zeitpunkt betätigte sich Stefanie A. selbst als Kämpferin für den IS. Für ihren Einsatz erhielt die Familie finanzielle Versorgungsleistungen von der Organisation.
Im März 2018 kam der Sohn der Beschuldigten bei einem Luftangriff in Hajin ums Leben. Stefanie A. und ihr Ehemann folgten dem IS nach Baghus, wo beide schließlich festgenommen wurden.” Baghus oder auch Al-Bagouz war die letzte IS-Enklave des selbsternannten IS in Syrien. Vor zwei Jahren wurde die Ortschaft nahe Deir ez-Zor von den Demokratischen Kräften Syriens (QSD) befreit. Wie Stefanie A. nach ihrer Festsetzung durch die QSD nach Deutschland gelangte, ist allerdings unklar. Die Bundesanwaltschaft machte bisher keine Angaben darüber. Möglicherweise hatte sie sich aus Syrien in die Türkei absetzen können.
Abschiebungen von „Terroristen“ aus der Türkei nach Europa
Am Sonntag veröffentlichte das türkische Innenministerium eine Statistik über Abschiebungen von „ausländischen terroristischen Kämpfern“ aus der Türkei in ihre Heimatländer. Demnach seien seit 2019 insgesamt 2.764 Personen aus 67 verschiedenen Ländern, die von der türkischen Justiz der Mitgliedschaft in einer Terrororganisation beschuldigt werden, in ihre Herkunftsstaaten abgeschoben worden. Die meisten Abschiebungen seien nach Frankreich und Deutschland erfolgt, so das Ministerium. Im ersten Quartal von 2021 sollen zwölf „ausländische Terroristen“ nach Europa abgeschoben worden sein.