IS-Dschihadistin zu zehn Jahren Haft verurteilt
Die IS-Rückkehrerin Jennifer W. ist in München zu zehn Jahren Haft wegen ihrer Beteiligung am IS und an Gräueltaten an Ezid:innen verurteilt worden.
Die IS-Rückkehrerin Jennifer W. ist in München zu zehn Jahren Haft wegen ihrer Beteiligung am IS und an Gräueltaten an Ezid:innen verurteilt worden.
Im Verfahren gegen die IS-Dschihadistin Jennifer W. erging am Montag vor dem Oberlandesgericht München das Urteil. Die aus Lohne in Niedersachsen stammende Frau wurde zu zehn Jahren Haft wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Beihilfe zum versuchten Mord, zu versuchten Kriegsverbrechen und wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt. Jennifer W. war an der Sklavenhaltung durch den IS beteiligt und sah mindestens tatenlos dabei zu, wie ein ezidisches Kleinkind in der prallen Sonne von W.s Ehemann angekettet wurde und verdurstete. Zudem wurde ihr vorgeworfen, als Sittenpolizistin des IS patrouilliert zu haben.
Gericht verhängt milde Strafe
Das Gericht bleib weit hinter der Forderung der Bundesanwaltschaft nach einer lebenslangen Haftstrafe zurück. Die BAW hatte eine Verurteilung wegen Versklavung mit Todesfolge, der Mitgliedschaft in einer Terrororganisation und Kriegsverbrechen gefordert. Die Verteidigung forderte eine höchstens zweijährige Haftstrafe wegen Mitgliedschaft im IS. Damit wäre die Dschihadistin freigekommen, da Strafen bis zu zwei Jahren Haft in der Regel zur Bewährung ausgesetzt werden.
Überzeugte IS-Dschihadistin und Sklavenhalterin
W. war nach eigenen Angaben als überzeugte Anhängerin der Terrormiliz 2014 zum IS ausgereist und hatte dort den IS-Dschihadisten Taha A.-J. geheiratet. Dieser soll ein ezidisches Mädchen und seine Mutter auf einem IS-Stützpunkt in Syrien gekauft und in dem Anwesen, in dem er mit Jennifer W. im irakischen Falludscha lebte, zwischen Juli und September 2015 als Sklavinnen gehalten und misshandelt haben.
Weil das Mädchen auf eine Matratze urinierte, soll der Dschihadist das Kind und seine Mutter bestraft haben. Die Frau musste 30 Minuten im Hof des Anwesens barfuß bei 50 Grad im Schatten draußen verbringen. Der Boden war so heiß, dass ihre Füße verbrannten. Das Mädchen soll der Mann bei der glühenden Hitze mit Klebeband an ein Fenstergitter gefesselt und der gleißenden Sonne ausgesetzt haben. Das Kind verdurstete. Der Vorwurf in der Anklage gegen W. lautete daher auf Mord durch Unterlassen.
Die Bundesanwaltschaft stützte sich in ihrer Anklage auf die Angaben der ezidischen Mutter, die im Prozess gegen Jennifer W. aussagte.
In Griechenland gefasst
Die Ermittlungen kamen ins Rollen, weil Jennifer W. einem verdeckten Ermittler in einem verwanzten Auto von der Tat berichtet haben soll, als sie erneut versuchte, in den Irak auszureisen. In Bayern wurde sie dann jedoch festgenommen. Später wurde die Mutter des Mädchens ausfindig gemacht.
A.-J. wurde im Mai 2019 in Griechenland festgenommen. Im Oktober wurde er nach Deutschland ausgeliefert und sitzt seither in Untersuchungshaft. Der Prozess gegen A. -J. wird in Frankfurt am Main geführt.