Die Bundesanwaltschaft hat vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg Anklage gegen Stefanie A. wegen Mitgliedschaft in den terroristischen Vereinigungen „Islamischer Staat“ (IS) und „Jund al-Aqsa“ erhoben. Der Beschuldigten wird zudem Verletzung der Fürsorgepflicht und fahrlässige Tötung zum Nachteil ihres Sohnes vorgeworfen. Diesen soll sie Islamisten in Syrien als Kämpfer zur Verfügung gestellt haben, er starb im Alter von 15 Jahren. Außerdem ist sie wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz angeklagt.
Laut Bundesanwaltschaft hat Stefanie A. im Sommer 2016 mit ihrem damals 13 Jahre alten Sohn Deutschland verlassen, um fortan zusammen mit ihrem Ehemann, dem Vater ihres Sohnes, im Herrschaftsgebiet des IS zu leben und sich dieser Vereinigung anzuschließen. Der Ehemann hatte Deutschland bereits im Sommer 2015 verlassen, sich dem IS angeschlossen und für diesen an bewaffneten Auseinandersetzungen in Syrien teilgenommen. Der ältere Sohn der Angeschuldigten blieb in Deutschland.
Stefanie A. reiste über die Türkei zunächst nach Idlib. Dort schloss sie sich der Miliz „Jund al-Aqsa“ an, um mit deren Hilfe nach Raqqa zum „Islamischen Staat“ zu kommen. Ihren nunmehr 14 Jahre alten Sohn stellte sie der „Jund al-Aqsa“ als Kämpfer zur Verfügung. Er wurde nacheinander in mehrere militärische Stützpunkte der Vereinigung aufgenommen. Später begann er eine Waffenausbildung, die er vorzeitig beenden musste, damit er in unmittelbarer Frontnähe stationiert sowie an Straßensperren und als Wache eingesetzt werden konnte. Im Rahmen dieser Einsätze geriet er zumindest einmal unter Beschuss und in unmittelbare Lebensgefahr.
Im Februar 2017 machten sich Stefanie A., ihr Sohn sowie die übrigen Mitglieder der „Jund al-Aqsa“, die sich zuvor in „Liwa al-Aqsa“ umbenannt hatte, auf den Weg in das Herrschaftsgebiet des IS. In dieser Phase geriet der Sohn wiederholt in Lebensgefahr. Kurz nach ihrer Ankunft in Raqqa schloss sich Stefanie A. ihrem Plan entsprechend dem IS an, lebte mit ihrem Ehemann zunächst in Raqqa und führte ihm den Haushalt. Die Eltern, die finanziell vom IS versorgt wurden, stellten ihren Sohn dem „Islamischen Staat“ als Rekruten zur Verfügung. Dort erhielt er zunächst die für alle Rekruten obligatorische religiös-ideologische Ausbildung. Später absolvierte er im Alter von 15 Jahren den militärischen Teil der Ausbildung und wurde zu Kampfhandlungen herangezogen. Im Alter von nur 15 Jahren kam er im März 2018 bei einem Bombenangriff ums Leben. Daraufhin trat Stefanie A. mit ihrem noch in Deutschland lebenden Sohn in Kontakt und forderte ihn auf, sich über den „Märtyrertod“ seines jüngeren Bruders zu freuen.
Stefanie A. selbst wurde vom IS mit einem Sprengstoffgürtel und einem Gewehr ausgerüstet. Sie und ihr Ehemann hielten dem „Islamischen Staat“ bis zuletzt die Treue und ergaben sich den Demokratischen Kräften Syriens (QSD) erst im Februar 2019 in Baghouz, als die letzte Enklave des IS befreit wurden. Von dort aus kam sie in das Lager Hol. Wie Stefanie A. aus dem Camp im Autonomiegebiet Nord- und Ostsyrien nach Deutschland gekommen ist, ist weiterhin unklar. Sie wurde am 24. März 2021 bei der Einreise am Flughafen Berlin festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.