Klassenjustiz für Tönnies, Zermürbungstaktik gegen Tierbefreier

Zivilrechtliche Verfahren als Mittel der Repression und Zermürbungstaktik gegen Aktive der Tierbefreiungs- und Klimagerechtigkeitsbewegung haben beim Tönnies-Konzern System. Besonders betroffen ist die Aktionsgruppe „Tear Down Tönnies“.

Im Oktober 2019 blockierte die Aktionsgruppe „Tear Down Tönnies” (Deutsch: Reißt Tönnies nieder) den Schlachthof „Thomsen“ der Tönnies-Unternehmensgruppe im schleswig-holsteinischen Kellinghusen. Knapp elf Stunden lang verhinderten die Aktivistinnen und Aktivisten den regulären Schlachtbetrieb und damit das Töten tausender Tiere. „Diese direkte Aktion stand als ein klares Zeichen gegen die Fleischindustrie und für die Zusammenführung von politischen Kämpfen. Unser Ziel war es, auf die prekären Arbeitsbedingungen, das endlose Tierleid und die starke Klima- und Umweltbelastung durch die Tierindustrie aufmerksam zu machen und den regulären Betrieb zu stören”, erklärt die Gruppe.

Der Tönnies-Konzern hat daraufhin neun Mitglieder der Aktionsgruppe auf Schadensersatz und die Abgabe einer Unterlassungserklärung verklagt. Eine strafrechtliche Verfolgung wurde bis auf einen Fall, bei dem Widerspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt wurde, wegen Geringfügigkeit und fehlendem öffentlichen Interesse eingestellt.

Im August vergangenen Jahres erhielten einige Aktivist:innen dann im Auftrag von Tönnies einen Brief der internationalen Wirtschaftskanzlei Eversheds Sutherland aus Hamburg, in dem 37.354,32 Euro Schadensersatz gefordert wurden. So sollen dem Fleischkonzern pro nicht geschehener Schweineschlachtung 11,34 Euro Gewinn und damit insgesamt 20.616,12 Euro entgangen und Schäden Dritter entstanden sein. Das lässt den Wert der Arbeit der Werkvertragsarbeiter:innen und auch der einzelnen Schweine erahnen. Nachdem auf die absurden Forderungen von Tönnies nicht eingegangen wurde, merkte wohl auch der Konzern, dass die Forderung vor einem Gericht ohne die Offenlegung von Bilanzen kaum standhalten würde. Letztendlich hat der Fleischriese damit begonnen, die Schadenssumme auf 15.626,20 Euro zu reduzieren und diese zusammen mit einer Unterlassungsforderung gerichtlich durchzusetzen.

Mit der Unterlassungserklärung will Tönnies erreichen, dass die betroffenen Mitglieder der Aktionsgruppe 250.000 Euro zahlen müssen oder zu einer Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten verurteilt werden, sofern sie das Gelände des Schlachthofs erneut betreten, die Zufahrt zum Schlachthof oder den Zugang zu den Rampen beeinträchtigen oder Dritte dazu veranlassen beziehungsweise dabei unterstützen. Tönnies hat das Verfahren aufgesplittet und lässt die einzelnen Verfahren an den jeweiligen Wohnorten der Aktivist:innen verhandeln. Dies soll sie offenbar weiter unter Druck setzen und zermürben, da mehrere Verfahren die Kosten erheblich steigern.

Tear Down Tönnies ist ein Zusammenschluss von Einzelpersonen und Aktivist:innen, die sich gegen die Tierindustrie einsetzen. Konkret will das Bündnis ein Ende der Ausbeutung und des Tötens von Tieren, der Umweltzerstörung sowie der Unterdrückung von Menschen erreichen und für eine befreite Gesellschaft jenseits des kapitalistischen Ausbeutungssystems eintreten. Die Aktionsgruppe hat eine Spendenkampagne auf Betterplace initiiert und freut sich auf Unterstützung. Mit den Spenden von 6.000 Euro sollen ein Teil der Gerichtskosten und Anwält:innen bezahlt werden. | Foto: Tönnies-Besetzung am 4. Juli 2020 in Rheda-Wiedenbrück © Hanna Poddig

Zivilprozesse gegen „Tear Down Tönnies“-Aktivist:innen

Durch die Aufspaltung der Verfahren reicht eine einzige Verurteilung aus, um den Schadensersatz erzwingen zu können. Die Aktivist:innen hingegen müssten jedes einzelne Verfahren gewinnen, um die Forderungen des Konzerns abzuwenden. Durch die Aufsplittung der Prozesse wurde den Angeklagten aber die Durchsetzung ihrer Rechte in diesem Verfahren unmöglich gemacht. Aufgrund der hohen Kosten war es den Aktivist:innen gar nicht möglich in Berufung zu gehen. Dadurch werden rechtsstaatliche Prinzipien gefährdet. De facto können Menschen und Gruppen, die nicht die entsprechenden finanziellen Mittel haben, sich vor Gericht nicht verteidigen. „Ein klarer Fall von Klassenjustiz”, sagt Tear Down Tönnies. „In unserem Zivilverfahren wurden bereits drei Aktivist:innen zur Zahlung der Schadensersatzforderung von insgesamt 17.000 Euro verurteilt. Zusätzlich sind ihnen Gerichtskosten in Höhe von insgesamt 30.000 Euro entstanden. Um gegen die bisherigen Urteile in Berufung zu gehen, müsste eine Sicherheitsleistung von jeweils 20.000 Euro hinterlegt werden.”

Der Verlauf der Verfahren und die bereits gefällten Gerichtsurteile machen es den Aktivist:innen unmöglich, die Schadensersatzzahlung an Tönnies weiterhin abzuwenden. Deshalb musste die Berufung in Kiel zurückgezogen und der Schadensersatz gezwungernermaßen bezahlt werden – vorerst.

Zu Unterlassungserklärung verurteilt

Die bisher verurteilten Aktivist:innen wurden auch zu einer Unterlassungserklärung verurteilt. Wenn sie das Betriebsgelände von Tönnies in Kellinghusen betreten, droht ihnen nun eine Strafe von 250.000 Euro beziehungsweise Ordnungshaft. Um die Kosten nicht noch weiter nach oben zu treiben, haben die Tierschützer:inen von Tear Down Tönnies beantragt, die weiteren Verfahren schriftlich weiterzuführen. Da die Schadensersatzforderung schon rechtskräftig ist, geht es darin nur noch um die Unterlassungserklärung.

Solidarität

Die bisherigen Verfahren gegen Aktive der Tierrechtssgruppe wurden solidarisch begleitet. Zu den Kundgebungen vor den Gerichten kamen 20 bis 50 Unterstützer:innen. Aufgrund der Corona-Beschränkungen konnten nur wenige Menschen die Verhandlung im Gericht begleiten. Die Prozesse erregten großes Medieninteresse. Damit boten sie Tear Down Tönnies eine gute Gelegenheit, den Forderungen Nachdruck zu verleihen: Agrarwende hin zu einer solidarischen und biologischen Landwirtschaft, Ausstieg aus der Tierindustrie, Ende der Ausbeutung von Tieren, Menschen und Umwelt. Kritisiert und problematisiert werden müssen laut der Gruppe auch die Versuche von Konzernen, mit Zivilklagen gegen Aktivist:innen und Kritiker:innen deren Proteste und kritische Berichterstattung zu unterbinden.

Zivilrechtliche Verfahren als Mittel der Repression und Zermürbungstaktik

„Menschen, welche das ausbeuterische System der Fleischindustrie kritisieren, mit Schadensersatz- und Unterlassungserklärungen einschüchtern zu wollen, hat bei der Firma Tönnies Methode. So gab es bereits Schadensersatz- und Unterlassungsforderungen gegen die Gewerkschaftslinke Hamburg, die IG Werkfairträge in Rheda-Wiedenbrück, das Bündnis gegen die Tönnies-Erweiterung in Gütersloh sowie den SPD-Politiker Ralf Stegner und die Initiative aktion ./. arbeitsunrecht. Hier hatte Tönnies im Vorfeld des Kampagnentags ‚Schwarzer Freitag der 13.’ die gefürchtete Medienkanzlei Schertz Bergmann beauftragt. Sie sollte durch Androhung drakonischer Strafzahlungen die Rücknahme kritischer Äußerungen erwirken. Tönnies wollte damit eine Berichterstattung über die systematische Ausbeutung der Arbeiter:innen in seinen Betrieben verhindern”, erklärt Tear Down Tönnies.

Welche Problematik ergibt sich aus zivilrechtlichen Klagen?

Immer mehr Konzerne versuchen, Proteste durch den Einsatz von Zivilklagen zu unterbinden. So ist das Vorgehen unter anderem auch durch den Energiekonzern RWE mehrfach eingesetzt worden. Mit Schadensersatz- und Unterlassungsforderungen sollen Aktivist:innen eingeschüchtert werden. Aufgrund der hohen Gerichtskosten, die in einem Zivilverfahren entstehen können, sind diese ebenso repressiv wie ein strafrechtliches Verfahren. Bei Verhandlungen an Zivilgerichten orientiert sich die Höhe der Gerichtskosten am Streitwert. Bei einem Streitwert in Höhe von 36.000 Euro (Summe Schadensersatz + Wert Unterlassung), wie im Verfahren gegen die Tierschutzgruppe, entstehen somit Gerichtskosten von circa 6.300 Euro in der ersten Instanz und weitere 7.600 Euro in der zweiten Instanz.

Das System Tönnies: „Tönnies ist der größte Fleischkonzern in Deutschland mit einem jährlichen Umsatz von mehr als 7 Mrd. Euro – den geforderten Schadensersatz erwirtschaftet Tönnies in weniger als 90 Sekunden! Seinen Profit macht der Konzern mit der Tötung von mehr als 20 Mio. Schweinen und 420.000 Rindern – die Tiere werden dabei maximal ausgebeutet und erfahren enormes Leid. Auch für die extreme Ausbeutung der Arbeiter:innen ist der Konzern bekannt. 2020 führte deren miserable Unterbringung am Tönnies-Firmensitz zu einem Corona-Ausbruch mit über 1.750 Infizierten. Durch die enormen Mengen an Futtermitteln ist Tönnies außerdem verantwortlich für Regenwaldzerstörung, Treibhausgasemissionen und Umweltschäden, sowie die Vertreibung von indigenen Menschen. Diese allgegenwärtige, gnadenlose Ausbeutung von Mensch, Tier und Natur sowie die nicht enden wollende Gewalt an ihnen sind untrennbar mit einer kapitalistischen Wirtschaftsweise verbunden, die tagtäglich Elend produziert und nur auf Verwertung und Profit für einige wenige ausgerichtet ist. Tiere sowie die Natur sind für Tönnies, sowie der kapitalistischen Wirtschaft, lediglich Waren, Produktionsmittel oder Ressourcen, die es auszubeuten gilt.“ Mehr Infos unter: https://teardowntoennies.noblogs.org/das-system-tonnies/ | Foto: Pay Numrich

Somit ist ein Vorgehen gegen die Forderungen mit einem erheblichen Kostenrisiko verbunden. Darüber hinaus gibt es keine Regelung, wie der Streitwert eines Unterlassungsanspruchs zu bestimmen ist – der Wert kann somit von den Gerichten willkürlich festgesetzt werden. Das hat zur Folge, dass die rechtlichen Möglichkeiten der finanziell schwächeren Partei durch Festsetzung eines hohen Streitwertes erheblich eingeschränkt oder gar vollständig unterbunden werden. Ungleiche gesellschaftliche Machtverhältnisse werden damit weiter zementiert.

„Wir lassen uns nicht einschüchtern”

Tear Down Tönnies bezeichnet es als Skandal, dass auf diese Weise letztlich mit juristischen Tricks ein legitimer Protest unterdrückt werden soll. „Wenn wer Schadensersatz zu leisten hätte, sind es die Konzerne, die für Klimawandel, Artensterben, Landraub und die Zerstörung unserer Lebensgrundlage verantwortlich sind, und nicht diejenigen, die sich dagegen engagieren”, sagen die Aktivist:innen.

Es seien klare Fälle von Klassenjustiz, in der der Schutz des Privateigentums höher gestellt werde, als das Grundrecht darauf, gesellschafts- und systemkritische Forderungen nach mehr Schutz für Arbeiter:innen in den Schlachtfabriken, ein Ende der Ausbeutung von Tieren und einer Agrarwende im Sinne des Klimaschutzes mit angemessenen Mitteln in die Öffentlichkeit zu tragen.

Von diesen Einschüchterungsversuchen lassen sich die Aktivist:innen aber nicht beeindrucken. Ihr Widerstand sei richtig und notwendig: „Wir können nicht zulassen, dass Konzerne wie Tönnies oder RWE weiter die Lebensgrundlage unseres Planten vernichten. Daher müssen und werden wir weiter Widerstand leisten.

Wir werden uns weiter für die Befreiung von Mensch, Tier und Natur einsetzten.

Erfolgreich können wir nur gemeinsam sein.

Wir freuen uns über jede Unterstützung, ob Spende, Solidaritätsaktion oder die Verbreitung unseres Spendenaufrufs.

Kriminell ist das System Tönnies und nicht der Widerstand dagegen.”

Mehr Informationen unter: https://teardowntoennies.noblogs.org/

Kontakt: [email protected]

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Betreff: Tear Down Tönnies [Wichtig, bitte unbedingt angeben]

Spendenkampagne auf Betterplace: https://www.betterplace.me/solidaritaet-mit-tear-down-toennies